Presse Kinderschutz: Zahl der Inobhutnahmen im Jahr 2025 um 18 % gesunken

Pressemitteilung Nr. 265 vom 27. Juli 2026

  • Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreisen binnen eines Jahres von 30 800 auf 16 500 Fälle fast halbiert
  • Erneut mehr körperliche und psychische Misshandlungen - besonders an Mädchen
  • Widersprüche von Sorge- und Erziehungsberechtigten bei Verdacht auf Vernachlässigungen und Gewalt am häufigsten

WIESBADEN – Im Jahr 2025 haben die Jugendämter in Deutschland rund 56 900 Kinder oder Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 18 % oder rund 12 600 weniger Jungen und Mädchen als im Jahr zuvor. Bereits 2024 hatte es einen Rückgang der Inobhutnahmen um 7 % oder 5 100 Fälle gegeben. Damit ist die Fallzahl innerhalb von zwei Jahren um rund ein Viertel gesunken (-24 % oder 17 700 Fälle), nachdem sie zuvor drei Jahre in Folge auf knapp 74 600 Schutzmaßnahmen im Jahr 2023 gestiegen war.

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Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreisen binnen eines Jahres fast halbiert

Hintergrund der seit den 2010er Jahren stark schwankenden Fallzahlen ist vor allem die Entwicklung unbegleitet eingereister Minderjähriger aus dem Ausland. Auch der aktuelle Abwärtstrend ist durch einen Rückgang an vorläufigen und regulären Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen zu erklären: Binnen eines Jahres hat sich ihre Zahl von rund 30 800 auf knapp 16 500 Fälle nahezu halbiert (‑47 %). Gleichzeitig nahmen die Fallzahlen bei den Selbstmeldungen um rund 870 auf etwa 10 100 Fälle (+9 %) und bei den dringenden Kindeswohlgefährdungen um 850 auf gut 30 300 Fälle (+3 %) zu. Bei den Selbstmeldungen war dies der fünfte, bei den dringenden Kindeswohlgefährdungen der zweite Anstieg in Folge.

Die Betroffenen: Knapp zwei Fünftel Kinder unter 14 Jahren

Gut jede zweite Schutzmaßnahme (53 %) wurde 2025 wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung durchgeführt. In 29 % der Fälle war der Anlass eine unbegleitete Einreise und in 18 % eine Selbstmeldung der Minderjährigen beim Jugendamt. Die meisten Betroffenen waren bereits Jugendliche ab 14 Jahren, knapp zwei Fünftel (38 %) zählten aber noch zu den Kindern unter 14 Jahren. Ein Fünftel (20 %) aller Betroffenen war von Zuhause ausgerissen, etwa ebenso viele (19 %) wurden an einem jugendgefährdenden Ort angetroffen. Zuvor lebten 59 % der Minderjährigen in einer Familie oder einem privaten Haushalt und 20 % in einer Einrichtung. In den anderen Fällen war der vorherige Aufenthalt unbekannt (14 %) oder keine feste Unterkunft vorhanden (7 %).

Erneut mehr körperliche und psychische Misshandlungen - besonders an Mädchen

Die häufigsten Anlässe für eine Schutzmaßnahme waren in 2025 (Mehrfachnennungen möglich): Überforderungen der Eltern (32 %), unbegleitete Einreisen (29 %), Vernachlässigungen (16 %), körperliche Misshandlungen (15 %) und psychische Misshandlungen (11 %).

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Trotz des allgemeinen Rückgangs waren die Nennungen bei 9 von insgesamt 13 möglichen Anlässen gegenüber dem Vorjahr gestiegen: Am höchsten war das Plus bei körperlichen und bei psychischen Misshandlungen (+1 114 und +941 Nennungen). Damit sind körperliche Misshandlungen das zweite, und psychische Misshandlungen das sechste Mal in Folge gestiegen. Besonders hoch war der Zuwachs in beiden Fällen bei den Mädchen (+745 und +750 Nennungen). Der Mädchenanteil betrug in 2025 damit bei körperlichen Misshandlungen 65 % und bei psychischen 62 %. Zum Vergleich: Innerhalb der minderjährigen Bevölkerung lag der Mädchenanteil in 2025 bei knapp 49 %.

Widersprüche bei Verdacht auf Vernachlässigungen und Gewalt besonders häufig

In 9 % aller Fälle wurde von den Sorge- oder Erziehungsberechtigten ein Widerspruch gegen die Inobhutnahme eingelegt, weil sie damit nicht einverstanden waren. Am höchsten war die Quote der Widersprüche bei Verdacht auf Vernachlässigung (26 %), psychischen Misshandlungen (25 %), sexueller Gewalt (22 %) und körperlichen Misshandlungen (19 %). Eine hohe Widerspruchquote kann auf eine mangelnde Kooperationsbereitschaft der Sorge- oder Erziehungsberechtigten bei der Behebung der Kindeswohlgefährdung hindeuten. Geht das Jugendamt bei einem Widerspruch davon aus, dass die Kindeswohlgefährdung andauert, kann es das Familiengericht anrufen, damit es die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls herbeiführt. In 2025 haben die Jugendämter diese Möglichkeit in 82 % aller Widerspruchsfälle genutzt.

Ein Viertel der Betroffenen kehrte an vorherigen Aufenthaltsort zurück

Im Anschluss an die Schutzmaßnahme kehrte ein Viertel (25 %) der Kinder und Jugendlichen an den vorherigen Aufenthaltsort zurück. Weitere 44 % wurden nach der Inobhutnahme an einem neuen Ort untergebracht. In 14 % der Fälle beendeten die Betroffenen die Inobhutnahme selbst, etwa, indem sie aus der Maßnahme ausrissen. In 8 % der Fälle wechselte die Zuständigkeit und in weiteren 8 % wurde die Maßnahme auf andere Weise beendet. Diese Angaben zum Maßnahmenende beziehen sich nur auf reguläre Inobhutnahmen (ohne vorläufige Inobhutnahmen).

Methodische Hinweise:

Die Jugendämter sind nach dem Kinder- und Jugendhilferecht berechtigt und verpflichtet, in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) als sozialpädagogische Hilfe durchzuführen. Sie können auf Bitte der betroffenen Kinder (Selbstmeldung), bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland eingeleitet werden (§ 42 Absatz 1, 42a SGB VIII). Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen gegebenenfalls fremduntergebracht. Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen werden aufgrund einer Gesetzesänderung ab 2017 in der Statistik differenziert nach vorläufigen Inobhutnahmen (§ 42a SGB VIII) und regulären Inobhutnahmen (§ 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII) erfasst. Die Ergebnisse enthalten daher ab 2017 Doppelzählungen von Minderjährigen, die innerhalb eines Jahres zunächst vorläufig und später – in der Regel nach Verteilung an ein anderes Jugendamt – regulär in Obhut genommen wurden. Im Jahr 2025 meldeten die Jugendämter gut 8 300 vorläufige und knapp 8 200 reguläre Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen. Zusätzliche Informationen zum Thema enthält ein Hintergrundpapier des Statistischen Bundesamtes. Weitere Informationen zur Methodik und Qualität der Statistik enthält der neue Qualitätsbericht.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse stehen in der Datenbank GENESIS-Online unter "Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen" (Tabellen: 22523) bereit. Einen Überblick über die neuen Daten, auch nach Bundesländern, enthält der Statistische Bericht “Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen“. Weiterführende Informationen bietet die Themenseite “Kinderschutz und Kindeswohl" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

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Kinder- und Jugendhilfe, Bundeselterngeld

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