Pressemitteilung Nr. 378 vom 29. Oktober 2026
- Integrierte kommunale Verschuldung Ende 2025 bei 4 907 Euro pro Kopf
- Höchste kommunale Pro-Kopf-Verschuldung in Hessen, zweithöchste im Saarland
- Höchster Anstieg der integrierten kommunalen Schulden in Niedersachsen (+13,3 %), geringster Anstieg im Saarland (+2,3 %)
WIESBADEN – Die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Beteiligungen beim nicht-öffentlichen Bereich stiegen nach einer Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Jahresende 2025 gegenüber dem Jahresanfang um 9,9 %. Im Vorjahr hatte der Anstieg 6,3 % betragen. Für die integrierten kommunalen Schulden werden neben den Schulden der kommunalen Kernhaushalte auch die Schulden der Extrahaushalte und sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bis in tiefe Beteiligungsstufen abgebildet und den Kommunen zugeordnet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ergab sich so zum Jahresende 2025 insgesamt ein kommunales Schuldenvolumen von 378,9 Milliarden Euro oder 4 907 Euro pro Kopf.
Der Anstieg der Gesamtverschuldung nach der integrierten Modellrechnung ist wie im Vorjahr vor allem auf den deutlichen Schuldenaufbau der kommunalen Kern- und Extrahaushalte (+15,5 % bzw. +14,7 %) zurückzuführen. Diese wiesen 2025 im zweiten Jahr in Folge ein Rekorddefizit auf (siehe Pressemitteilung Nr. 114 vom 1. April 2026). Die Schulden der Beteiligungen an sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen wuchsen im Vorjahresvergleich um 4,5 %.
Pro-Kopf-Verschuldung in Hessen am höchsten, in Brandenburg am geringsten
Die Gemeinden und Gemeindeverbände in Hessen waren nach der Modellrechnung der integrierten Schulden Ende 2025 mit 6 763 Euro pro Kopf am stärksten verschuldet. Durch einen Anstieg von 7,4 % vergrößerten die hessischen Kommunen den Abstand zu den saarländischen Kommunen (6 408 Euro pro Kopf), die noch Ende 2023 die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aufgewiesen hatten.
Die geringsten Schuldenniveaus pro Kopf wiesen Ende 2025 die Kommunen in Brandenburg (2 733 Euro), Sachsen (3 338 Euro) und Thüringen (3 692 Euro) auf.
Höchste Anstiege in Niedersachsen und Baden-Württemberg
Die integrierten kommunalen Schulden stiegen 2025 in allen Bundesländern. Der Anstieg war in Niedersachsen (+13,3 %) und in Baden-Württemberg (+13,1 %) am höchsten. Danach folgen Schleswig-Holstein mit +11,5 % und Bayern mit +11,1 %. Diese beiden Länder hatten auch im Vorjahr hohe Zuwächse, bleiben aber mit ihrer Pro-Kopf-Verschuldung (4 166 Euro bzw. 3 851 Euro) deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.
In Rheinland-Pfalz stiegen die integrierten kommunalen Schulden nach einem Rückgang im Vorjahr (-10,2 %) wieder um 8,3 %. 2025 wurde im Gegensatz zu 2024 nur noch ein geringes Volumen an kommunalen Liquiditätskrediten über das Landesprogramm "Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (PEK-RP) vom Land übernommen.
Geringste Anstiege im Saarland und Thüringen
Das Saarland hatte unter allen Bundesländern den geringsten Anstieg (+2,3 %), gefolgt von Thüringen (+2,9 %). Im Rahmen des Saarlandpakts wurden weiterhin Kassenkredite der kommunalen Kernhaushalte vom Land übernommen. Die Gesamtentwicklung Thüringens erklärt sich vor allem daraus, dass es das einzige Bundesland mit einem Rückgang der Kernhaushaltsschulden ist (-5,3 %).
Einen kompakten Überblick zur Entwicklung in den Bundesländern gibt die Tabelle "Integrierte kommunale Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich am 31.12.2025". Ausführliche Ergebnisse bietet die Bund-Länder-Veröffentlichung "Integrierte Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände" auf der Themenseite "Schulden, Finanzvermögen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Methodische Hinweise:
Die Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bezieht zusätzlich zu den Schulden der kommunalen Kern- und Extrahaushalte auch die Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen ein, an denen die Kommunen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Dies ermöglicht einen von Ausgliederungsentscheidungen unabhängigen Vergleich. Eine Aussage zu kommunalen Haftungsrisiken – also dazu, für welche Schulden eine Kommune haftungsrechtlich in Verantwortung gezogen werden kann – kann aus der Modellrechnung der integrierten kommunalen Schulden nicht abgeleitet werden. Eine Gegenüberstellung mit den kommunalen Vermögen ist wegen fehlender Angaben zu den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nicht möglich.
Es werden ausschließlich die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich (Kreditinstitute, sonstige inländischer und ausländischer Bereich, zum Beispiel private Unternehmen) in die Berechnung einbezogen. Schulden von nicht-mehrheitlich öffentlich bestimmten Einheiten beziehungsweise von Einheiten mit Sitz im Ausland werden statistisch nicht erhoben und gehen daher nicht in die Modellrechnung ein.
Die Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg sind in den Ergebnissen nicht enthalten, da sie in den amtlichen Finanzstatistiken der Länderebene zugeordnet werden, nicht der kommunalen Ebene.
Die Veränderungsraten der Schulden werden jeweils zum Anfangsbestand am 1. Januar eines Jahres berechnet und beziehen sich auf eine konstante Grundgesamtheit.
Der auf Basis der Beteiligungsverhältnisse errechnete aggregierte kommunale Schuldenstand ist – mit Ausnahme der Kernhaushaltsschulden – nicht vergleichbar mit dem der nach Vorgaben der Europäischen Union erstellten Schuldenstatistik (siehe dazu Pressemitteilung Nr. 267 vom 29. Juli 2026).
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse auf Gemeindeebene und methodische Erläuterungen enthält die Bund-Länder-Veröffentlichung "Integrierte Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände" für 2025. Diese steht auch im gemeinsamen Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Download zur Verfügung. Die interaktive Anwendung zu den integrierten kommunalen Schulden bereitet Ergebnisse für die Kreis- und Verbandsgemeindeebene auf. Daten zur Entwicklung in den Bundesländern bietet auch die Tabelle "Integrierte kommunale Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich am 31.12.2025" auf der Themenseite "Schulden, Finanzvermögen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.