Presse Rund 5,2 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2016

Pressemitteilung Nr. 378 vom 25. Oktober 2017

WIESBADEN – Im Jahr 2016 erledigten Staatsanwaltschaften in Deutschland insgesamt rund 5,2 Millionen Ermittlungsverfahren. Das waren 3,9 % mehr als im Jahr 2015 (rund 5,0 Millionen Verfahren). Dieser Zuwachs an Erledigungen entspricht in etwa dem Zuwachs der Neuzugänge an Ermittlungsverfahren (+ 3,8 %). Von den erledigten staatsanwaltschaftlichen Verfahren endeten 19,4 % mit Anklage beziehungsweise Strafbefehlsantrag, 59,7 % mit einer Verfahrenseinstellung und 20,9 % auf andere Art. 

Rund ein Drittel (33,4 %) aller erledigten Verfahren im Jahr 2016 bezogen sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte. Darauf folgten Straßenverkehrsdelikte mit 16,7 % sowie Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 9,0 %.

Aufenthaltsbezogene Delikte waren im Jahr 2016 in 8,5 % aller Verfahren Gegenstand der Ermittlung, während der Anteil im Vorjahr 7,5 % und im Jahr 2014 noch 3,7 % betragen hatte. Die Statistik erfasst als aufenthaltsbezogene Delikte die Einschleusung von Ausländerinnen und Ausländern sowie Straftaten nach dem Aufenthalts-, dem Asylverfahrensgesetz sowie dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Polizei und Staatsanwaltschaften sind gesetzlich verpflichtet, in Verdachtsfällen auf fehlende oder ungültige Aufenthaltstitel zu ermitteln. 

Als Strafverfolgungsbehörde liegt es in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften im Rahmen des Ermittlungs- beziehungsweise Vorverfahren im Strafprozessrecht Straftaten zu verfolgen und die entsprechenden Ermittlungen zu leiten. Sie haben dabei sowohl be- als auch entlastende Sachverhalte zu ermitteln. Wenn die Ermittlungen zu hinreichendem Tatverdacht führen, erheben Staatsanwaltschaften als Anklagebehörde die öffentliche Klage beim zuständigen Gericht und vertreten im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage. Über Anfall und Erledigung von Ermittlungsverfahren in Deutschland informiert jährlich die Justizgeschäftsstatistik der Staats- und Amtsanwaltschaften. Danach war im Jahr 2016 über alle Einzelfallentscheidungen hinweg die statistisch häufigste Erledigungsart nicht die Anklage, sondern wie im Vorjahr die Verfahrenseinstellung. So machten Einstellungen mit Auflage (3,4 %), Einstellungen ohne Auflage (29,1 %) und Einstellungen mangels Tatverdacht (26,9 %) oder Schuldunfähigkeit (0,2 %) zusammen 59,7 % aller staatsanwaltschaftlichen Verfahrenserledigungen aus.

Staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren nach Art der Strafsache
Art der Strafsache20152016Veränderung
zum Vorjahr
AnzahlAnteil in %AnzahlAnteil in %Absolut%
1 Ermittlungsverfahren in Strafsachen gegen bekannte Tatverdächtige (JS-Register der Aktenordnung).
Erledigte Verfahren insgesamt 14 989 559100,05 181 670100,0192 1113,9
Staatsschutzsachen29 3460,639 5840,810 23834,9
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung53 1401,155 8371,12 6975,1
Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit432 6808,7468 7899,036 1098,3
Eigentums- und Vermögensdelikte1 745 57335,01 728 18933,4– 17 384– 1,0
Straftaten im Straßenverkehr827 00016,6863 10416,736 1044,4
Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, Geldwäschedelikte133 1992,7142 6352,89 4367,1
Straftaten gegen die Umwelt17 3490,315 9310,3– 1 418– 8,2
Korruptionsdelikte und Straftaten von Amtsträgern36 4180,735 8280,7– 590– 1,6
Einschleusung von Ausländern und Straftaten nach dem Aufenthalts-, dem Asylverfahrensgesetz sowie dem Freizügigkeitsgesetz/EU374 5537,5438 5448,563 99117,1
Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz328 4576,6347 4306,718 9735,8
Sonstige Straftaten1 011 84420,31 045 79920,233 9553,4

Weitere Ergebnisse zu Erledigungsarten und Sachgebieten enthält die Fachserie 10, Reihe 2.6, Staatsanwaltschaften, 2016.

Methodische Hintergründe bietet der Aufsatz „Staatsanwaltschaftliche Ermittlungstätigkeit in Deutschland: Umfang und Struktur der Verfahrenserledigung“ in Wirtschaft und Statistik 3/2015.

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