Zu viel Bürokratie?
Destatis, 03. August 2009
Bürokratische Regelungen sind für das Funktionieren einer arbeitsteiligen Gesellschaft unerlässlich. Allerdings belastet eine übermäßige Bürokratie Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung unnötig stark. Gelingt es, die Wirtschaft zu entlasten, können frei werdende Ressourcen für andere Zwecke eingesetzt werden, beispielsweise für Forschung und Investitionen. Auch Bürgerinnen und Bürger können mittels einer effizienten Gesetzgebung Zeit und Geld beim Ausfüllen von Formularen und bei Behördengängen sparen.
Das Statistische Bundesamt misst im Auftrag der Bundesregierung die Bürokratiekosten mit Hilfe einer objektiven, international anerkannten Methode, dem sogenannten "Standardkosten-Modell". Die Ergebnisse machen die Höhe und Verteilung der Belastungen deutlich und helfen der Politik, unnötige "Zeit- und Kostenfresser" zu erkennen und nachhaltig zu reduzieren. Im Programm für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung hat sich die Bundesregierung verpflichtet, bis zum Jahre 2011 die bestehenden Bürokratiekosten um 25% abzubauen. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Bürokratiekosten der Wirtschaft und der Belastung verschiedener Branchen.
Über 47 Milliarden Euro Bürokratiekosten für die Wirtschaft
Die Messung von Bürokratiekosten der Wirtschaft ist seit Herbst 2008 abgeschlossen und umfasste 9 234 Informationspflichten, die zum Stichtag 30. September 2006 in Kraft waren. Sie verursachen eine jährliche Belastung für Unternehmen in Deutschland von über 47 Milliarden Euro. Davon sind rund 22,5 Milliarden Euro vom nationalen Gesetzgeber veranlasst. 25 Milliarden Euro basieren auf EU- und internationalem Recht.
Die Kosten konzentrieren sich auf relativ wenige Informationspflichten. So vereinen die zehn teuersten Informationspflichten bereits rund 28 Milliarden Euro auf sich, was 59% der Gesamtkosten ausmacht. Die 100 teuersten Informationspflichten verursachen eine Kostenbelastung von knapp 43 Milliarden Euro und decken somit 90% der gesamten Bürokratiekosten ab.
Tabelle: Die zehn teuersten Informationspflichten der Wirtschaft
Branchen unterschiedlich stark belastet
Die gemessene Bürokratiebelastung verteilt sich ungleich auf verschiedene Branchen (Wirtschaftsabschnitte), da Unternehmen verschiedener Branchen zum Teil sehr unterschiedliche Pflichten erfüllen müssen.
Informationspflichten können sich auf mehrere Branchen beziehen oder eine spezifische Branche betreffen. Erstere werden als branchenübergreifende Informationspflichten bezeichnet, wie beispielsweise die Pflicht aus dem Vierten Sozialgesetzbuch, nach der Arbeitgeber aller Branchen ihre versicherungspflichtigen Angestellten regelmäßig der Sozialversicherung melden müssen. Branchenübergreifende Informationspflichten sind relativ kostenintensiv, weil sie in der Regel sehr viele Unternehmen betreffen. Im Gegensatz dazu ist der zeitliche Aufwand zur Erfüllung dieser Pflichten oftmals vergleichsweise gering. Eine Vereinfachung oder Abschaffung branchenübergreifender Informationspflichten könnte zwar gesamtwirtschaftlich betrachtet zu hohen Einsparungen führen, würde aber von den einzelnen Unternehmen häufig kaum wahrgenommen werden.
Belastender für die Unternehmen einzelner Branchen sind hingegen die branchenspezifischen Informationspflichten. Obwohl die Gesamtkosten dieser Pflichten aufgrund der vergleichsweise geringen Anzahl betroffener Unternehmen häufig im unteren Bereich liegen, ist die zeitliche Belastung einzelner Unternehmen in der Regel höher als bei den branchenübergreifenden Informationspflichten. Eine Entlastung wäre somit auf Seiten der Unternehmen eher spürbar.
Branchenspezifische Informationspflichten belasten die Kredit- und Versicherungswirtschaft mit rund 3,3 Milliarden Euro jährlich am stärksten, gefolgt vom Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen mit rund 1,7 Milliarde Euro. Die Bereiche Handel und öffentliche/persönliche Dienstleistungen sind deutlich weniger betroffen. Auf sie entfallen Kosten von 72 beziehungsweise 70 Millionen Euro. Zu den öffentlichen/persönlichen Dienstleistungen zählen neben dem Friseur- und Wäschereigewerbe auch unterschiedliche Dienstleistungen im Bereich Unterhaltung, Erholung und Freizeit.
Belastung pro Unternehmen nach Branche
Die Kosten pro Unternehmen liegen in den meisten Branchen jährlich zwischen 11 000 und 15 000 Euro. Das Kredit- und Versicherungswesen ist mit rund 80 000 Euro pro Unternehmen am stärksten belastet, gefolgt von der Energie- und Wasserversorgung mit rund 41 500 Euro. Da diese Branche vergleichsweise wenige Unternehmen umfasst, sind die Kosten insgesamt mit 323 Millionen Euro zwar gesamtwirtschaftlich betrachtet niedrig (siehe auch Schaubild "Belastung durch branchenspezifische Informationspflichten"), jedoch ist ein einzelnes Unternehmen in der Regel stärker mit Bürokratie belastet als ein Unternehmen der meisten anderen Branchen.
Aktivitäten der Politik
Die Ministerien haben seit Veröffentlichung der Ergebnisse Ende 2008 bereits 357 Vereinfachungsmaßnahmen veranlasst, wodurch die Wirtschaft um rund 7 Milliarden Euro pro Jahr entlastet wird. So wird beispielsweise der bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen erforderliche Nachweis des Versicherungsschutzes nicht länger durch die sogenannte "Doppelkarte", sondern ausschließlich elektronisch geführt. Außerdem wird der Dialog zwischen Versicherungsunternehmen und Zulassungsbehörden ab Herbst 2009 vollständig elektronisch erledigt. Aufgrund des Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetzes wird ab dem 1. Januar 2010 die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Rentenversicherung übertragen. Dadurch entfallen jährlich etwa 130 000 Doppelprüfungen in den Betrieben. Die Bundesregierung informiert in ihrem Internetangebot ausführlich über die Entlastungsmaßnahmen.
Vermeidung neuer Bürokratie
Nachhaltiger Bürokratieabbau erfordert nicht nur die Reduzierung bestehender Kosten – auch künftige Gesetzesvorhaben müssen auf neue Belastungen hin untersucht werden. Alle Ministerien sind seit Dezember 2006 verpflichtet, die Bürokratiekosten von Regelungsvorhaben mit Hilfe des Standardkosten-Modells zu ermitteln und in der Begründung ihrer Gesetzesentwürfe gesondert darzustellen. Überwacht werden diese Angaben vom Nationalen Normenkontrollrat (NKR). Dieses unabhängige Kontroll- und Beratungsgremium überprüft weiterhin sämtliche neue Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Vermeidung künftiger Bürokratiebelastungen. In den vergangenen zwei Jahren wurden rund 900 Gesetzesentwürfe vom NKR geprüft. Insgesamt konnten schätzungsweise 3,3 Milliarden neuer Bürokratiekosten für die Unternehmen eingespart werden.
Ausblick
Nach der Ermittlung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft hat das Statistische Bundesamt nun mit der Befragung der Bürgerinnen und Bürger begonnen. Dazu wurde die Methodik des Standardkosten-Modells angepasst. Im Gegensatz zur Wirtschaft liegt die Fokussierung nun nicht mehr auf den Kosten, sondern auf dem Zeitaufwand (Stunden/Minuten). Daneben werden die für die Pflichterfüllung anfallenden konkreten Kosten, wie beispielsweise Portokosten, aufgelistet. Zusätzlich finden die notwendigen Wegezeiten zu den Behörden Berücksichtigung.
Autoren: Christine Kronz und Christian Zipse - Statistisches Bundesamt
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