Soziale Mindestsicherung in Deutschland
Destatis, 04. Dezember 2008
Die Finanzierung und Zukunftssicherheit der sozialen Sicherungssysteme steht im Zentrum der aktuellen Reformdebatte in Deutschland. Vor diesem Hintergrund liefern die Statistiken über die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme den Entscheidungsträgern in Politik, Verwaltung und Wirtschaft, aber auch der Wissenschaft, den Medien und der interessierten Öffentlichkeit unverzichtbare, handlungsrelevante Informationen.
Welche Sozialleistungen zählen zur Mindestsicherung?
Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts – zumindest ergänzend zu anderen Einkünften – an Leistungsberechtigte ausgezahlt werden. Dazu zählen seit 2005 die folgenden Leistungen:
- Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitssuchende")
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII "Sozialhilfe"
- Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII "Sozialhilfe"
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Infolge des zum 1.1.2005 in Kraft getretenen Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") gab es grundlegende gesetzliche Änderungen bei den Transferleistungen der sozialen Mindestsicherung. Insbesondere erhalten seither ehemalige Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II.
Jeder Zehnte auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen
Am Jahresende 2006 waren in Deutschland insgesamt 8,3 Millionen Menschen auf staatliche Transferleistungen zur Sicherung ihres grundlegenden Lebensunterhalts angewiesen. Damit hat jeder zehnte der in Deutschland lebenden Menschen finanzielle Hilfen des Staates zur Existenzsicherung in Anspruch genommen, die zumindest ergänzend zu anderen eventuell vorhandenen Einkünften gezahlt wurden. Im Jahr 2006 sind für diese Leistungen Ausgaben in Höhe von insgesamt 45,6 Milliarden Euro entstanden, das entspricht etwa 552 Euro je Einwohner.
Bezugsquoten in Berlin am höchsten, in Bayern am niedrigsten
Der regionale Vergleich zeigt, dass 2006 vor allem die Menschen in den Stadtstaaten und in den neuen Bundesländern verstärkt auf Leistungen der Mindestsicherung angewiesen waren. Mit der im Ländervergleich höchsten Bezugsquote von 20,1% erhielt jeder fünfte Berliner Leistungen zur grundlegenden Existenzsicherung. Die niedrigsten Bezugsquoten gab es in den südlichen Bundesländern. In Baden-Württemberg nahmen 5,7% und in Bayern 5,3% der Bevölkerung finanzielle Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts in Anspruch.
Am häufigsten wird "Hartz IV" gezahlt
Die "Grundsicherung für Arbeitsuchende" nach dem SGB II – umgangssprachlich als "Hartz IV" bezeichnet – ist mit 7,3 Millionen Leistungsempfängern die am häufigsten in Anspruch genommene Mindestsicherungsleistung in Deutschland. Sie ist aus der Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe (für erwerbsfähige Personen) hervorgegangen. Von 45,6 Milliarden Euro Gesamtausgaben für soziale Mindestsicherung wurden 2006 allein 40,5 Milliarden für die "Grundsicherung für Arbeitsuchende" ausgegeben. Innerhalb dieser Grundsicherung wird zwischen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld unterschieden. Arbeitslosengeld II beziehen erwerbsfähige Personen zwischen 15 bis unter 65 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Nicht erwerbsfähige Familienangehörige im gleichen Haushalt (vor allem Kinder) bekommen Sozialgeld. Von den insgesamt 7,3 Millionen Grundsicherungsempfängern erhielten 5,3 Millionen Menschen Arbeitslosengeld II und zwei Millionen Sozialgeld.
Mehr Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Neben den Leistungen der "Grundsicherung für Arbeitsuchende" ist unter den Mindestsicherungsleistungen vor allem die Sozialhilfe (nach dem SGB XII) relevant. Sie ist das Auffangnetz für bedürftige ältere Menschen und Personen, die dem Arbeitsmarkt aufgrund von Krankheit oder Erwerbsminderung zeitweise oder dauerhaft nicht zur Verfügung stehen. Am Jahresende 2006 haben rund 764 000 Menschen Sozialhilfe als Mindestsicherungsleistung bezogen. Die Bruttoausgaben für diese Leistungen lagen bei 3,6 Milliarden Euro.
Innerhalb der Sozialhilfeleistungen wird zwischen "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" und "Hilfe zum Lebensunterhalt" unterschieden. "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" erhalten seit Anfang 2003 dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen zwischen 18 und 64 sowie ältere Menschen ab 65 Jahren, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Ende 2006 erhielten rund 682 000 Menschen diese Leistung, das entspricht 1,0% der Bevölkerung ab 18 Jahren. Seit der Einführung dieser Leistung stiegen die Empfängerzahlen deutlich an: Am ersten Erhebungsstichtag am Jahresende 2003 wurden rund 439 000 Grundsicherungsempfänger gemeldet, seitdem hat sich die Zahl bis zum Jahresende 2006 um 55% und gemäß neuester Ergebnisse 2007 sogar um 67% auf insgesamt 733 000 Menschen erhöht.
Die "Hilfe zum Lebensunterhalt" (außerhalb von Einrichtungen) hat durch das "Hartz IV-Gesetz" eine grundsätzliche Änderung erfahren. Diese Hilfe wird jetzt in erster Linie an vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedrigen Renten gezahlt. Am Jahresende 2006 erhielten rund 82 000 Personen diese Leistung, das waren 0,1% der Bevölkerung. Ende 2004, also unmittelbar vor Inkrafttreten von "Hartz IV", hatten noch rund 2,9 Millionen Menschen oder 3,5% der Bevölkerung „Hilfe zum Lebensunterhalt“ bezogen. Die Mehrheit dieser Empfänger, nämlich alle grundsätzlich erwerbsfähigen Personen, wurden Anfang 2005 in die "Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld) "überführt", so dass die Zahl der Sozialhilfebezieher insgesamt deutlich gesunken ist.
Asylbewerberleistungen und Kriegsopferfürsorge rückläufig
Asylbewerberleistungen und Kriegsopferfürsorge zählen ebenfalls zu den Mindestsicherungsleistungen. Sowohl die Zahl der Empfänger als auch die Ausgaben waren bei beiden Leistungen zuletzt stark rückläufig.
In Deutschland lebende Asylbewerber/-innen erhalten seit November 1993 anstelle von Sozialhilfe sogenannte "Asylbewerberleistungen", um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Am Jahresende 2006 bekamen rund 194 000 Personen laufende Asylbewerberleistungen (Regelleistungen); zehn Jahre zuvor war diese Zahl mit 490 000 Menschen noch mehr als doppelt so hoch. Die Bruttoausgaben im Laufe des Jahres 2006 lagen hierfür bei etwa 0,9 Milliarden Euro. Auch die neuesten Zahlen für 2007 belegen den weiterhin rückläufigen Trend: So ging die Zahl der Regelleistungsempfänger auf 153 000 Personen zurück, die Ausgaben beliefen sich 2007 auf 0,8 Milliarden Euro.
Die Kriegsopferfürsorge ist eine Mindestsicherungsleistung, die neben Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen bei Bedürftigkeit zum Beispiel auch Soldaten, Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte versorgt. Die Zahl der Leistungsempfänger und der Ausgaben ist seit Mitte der 1990er Jahre stark rückläufig. Ende 2006 erhielten rund 60 000 Personen Kriegsopferfürsorge. Die Ausgaben beliefen sich im Laufe des Jahres 2006 auf 0,5 Milliarden Euro.
Autor: Thomas Haustein - Statistisches Bundesamt
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