Diese Erklärung gilt für die Website www.destatis.de. Herausgebende dieser Website ist das Statistische Bundesamt, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes.
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sind als öffentliche Stellen im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 bestrebt, die Internetseite und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in der jeweils aktuellen Fassung.
Bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Webseite standen Nutzungsfreundlichkeit und Barrierefreiheit im Vordergrund. Der Webauftritt ist mit den Anforderungen nicht durchgehend vereinbar. Es gibt Inhalte, die Menschen mit Behinderungen den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2021 durchgeführten Selbstbewertung sowie eines vereinfachten BITV-Tests im Juni 2022.
Diese Erklärung wurde zuletzt im November 2024 überprüft.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- Grafische Bedienelemente und informationstragende grafische Elemente halten nicht immer den Mindestkontrast ein und können daher teilweise schwer wahrnehmbar sein.
- Fremdsprachige Abschnitte und Wörter sind nicht immer technisch als solche gekennzeichnet, was zu unverständlicher Aussprache in Vorlese-Software führen kann.
- Die Syntax enthält ein paar formelle Fehler, die die Zugänglichkeit jedoch nicht einschränken sollten.
- Einige Bedienelemente verfügen nicht über die notwendigen Rollen, Namen, Statusangaben und dazugehörige Steuerungskonzepte, was die Bedienung dieser Elemente einschränkt.
- Ältere Videoinhalte besitzen keine Untertitel und Audiodeskriptionen. Gebärdenvideos sind nicht herunterladbar.
- Eingebundene YouTube-Videos entsprechen nicht gänzlich den Barrierefreiheitsanforderungen.
- Alternativtexte von Grafiken ersetzen die Bilder nicht immer gleichwertig. In einigen Fällen dienen die Bilder nur der Dekoration und haben daher keinen Alternativtext. Sie sind für das Verständnis der Inhalte nicht erforderlich.
- Dokumente zum Herunterladen (PDF- und Excel-Dateien, insbesondere ältere Ausgaben) sind gegebenenfalls nicht barrierefrei.
- In Einzelfällen werden bedingte Trennzeichen zur Silbentrennung genutzt, welche leider noch mangelhaft von einigen unterstützenden Technologien verarbeitet werden. Aufgrund der in diesem Auftritt genutzten Begriffe ist eine alternative technische Lösung jedoch nicht praktikabel. Bitte wenden Sie sich bei Problemen an die Hersteller ihrer Hilfssoftware.
- Die Kennzeichnung von Verlinkungen ist zum Teil inkonsistent, überwiegend kommt aber die Unterstreichung zur Anwendung.
Barrieren melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf der Seite www.destatis.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte benutzen Sie dafür unser Feedbackformular.
Sie können uns auch per E-Mail oder über das Kontaktformular erreichen:
E-Mail: barrierefrei@destatis.de
Kontaktformular
Schlichtungsverfahren
Sollte auch nach Kontaktaufnahme zu oben genannter Stelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.
Aufgabe der Schlichtungsstelle BBG ist es, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Einigung zu unterstützen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Schlichtungsstelle. Sie können die Schlichtungsstelle unter info@schlichtungsstelle-bgg.de auch direkt anschreiben.