Service Benutzungsordnung der Bibliothek des Statistischen Bundesamtes

1. Aufgaben

1.1. Das Statistische Bundesamt unterhält für die Aufgaben des Amtes und der folgenden in Verwaltungsgemeinschaft geführten Institutionen:

  • Verbindungsstelle zum Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
  • Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung
  • Büro des Bundeswahlleiters
  • Bundesinstitut für Sportwissenschaften

eine statistische Spezialbibliothek.

1.2. Die Bibliothek erwirbt, erschließt, verwaltet und dokumentiert die notwendige Literatur (Druckerzeugnisse, elektronische Produkte, Mikroformen usw.)

1.3. Sie weist ihr Angebot für die Beschäftigten des Statistischen Bundesamtes über das Intranet sowie für die Öffentlichkeit über das Internet im elektronischen Bibliothekskatalog (OPAC) nach.

1.4. Als wissenschaftliche Spezialbibliothek stellt sie ihre Dienstleistungen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Dazu zählen u.a. die Bearbeitung schriftlicher Auskünfte, freier Zugang zum Lesesaal und seinen Benutzungseinrichtungen, die Durchführung von Literaturrecherchen und die Teilnahme am nationalen und internationalen Leihverkehr.

1.5. Die Bibliothek pflegt fachliche Kontakte zu Institutionen des Bibliothekswesens im In- und Ausland sowie zu zahlreichen wissenschaftlichen Instituten und Fachverbänden.

2. Standorte

Standorte der Bibliothek sind

  • die Hauptstelle im Statistischen Bundesamt in Wiesbaden
  • die aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung gemeinschaftlich mit der Bibliothek des Bundesministeriums des Innern geführte Zweigstellenbibliothek in der Bonner Zweigstelle des Statistischen Bundesamtes.

Die Beschäftigten des Statistischen Bundesamtes am Dienstsitz Berlin werden von der Hauptstelle in Wiesbaden betreut.

3. Nutzung der Bibliothek

3.1. Alle Beschäftigten des Statistischen Bundesamtes und der in Verwaltungsgemeinschaft geführten Institutionen können die Bibliothek benutzen.

3.2. Daneben können auch Angehörige anderer Behörden und Privatpersonen die Dienstleistungen der Bibliothek in Anspruch nehmen; der Umfang der Dienstleistungen kann je nach Aufwand von der Bibliothek eingeschränkt werden. Bei Anfragen von Privatpersonen gilt das Marketingkonzept der statistischen Ämter des Bundes und der Länder in seiner jeweils geltenden Fassung, insbesondere die Regelungen zur Kostenpflicht. Die Hauptstelle in Wiesbaden ist während der Lesesaal-Öffnungszeiten öffentlich zugänglich. Der Zugang zu den Beständen der Zweigstellenbibliothek Bonn für Privatpersonen wird durch die Bibliothek im Einzelfall mit der Bibliothek des Bundesministeriums des Innern abgestimmt.

4. Servicezeiten

Die Öffnungszeiten von Lesesaal, Ausleihe und Internet-Treff in Wiesbaden werden durch Aushang sowie durch Veröffentlichung in Intranet und Internet bekannt gegeben. Die Erreichbarkeit des Servicetelefons (4573) richtet sich nach den allgemeinen Regelungen im Statistischen Bundesamt.

Die Servicezeiten der Bonner Zweigstellenbibliothek richten sich nach den jeweiligen Öffnungszeiten der Bibliothek des Bundesministeriums des Innern.

5.Medienbeschaffung

5.1. Medienbestellungen können von allen Beschäftigten direkt an die Hauptstelle der Bibliothek in Wiesbaden gerichtet werden. Die Beschaffung von Medien erfolgt ausschließlich durch die Bibliothek, die die Wirtschaftlichkeit prüft und den jeweils günstigsten Beschaffungsweg nutzt.

5.2. Für die Beschaffung im Austausch gegen Publikationen des Statistischen Bundesamtes unterhält die Bibliothek umfassende nationale und internationale Tauschbeziehungen. Sie ist beim Abschluss von Tauschabkommen federführend und wird vor der Entscheidung über die Aufnahme von Institutionen in den Freiverteiler beteiligt.

6. Abgabe von Publikationen an die Bibliothek

6.1. Die Bibliothek erhält jeweils 6 Belegexemplare von allen Veröffentlichungen, die vom Statistischen Bundesamt als Druckschrift oder auf Datenträger herausgegeben oder initiiert werden. Von ausschließlich für interne Zwecke publizierten Arbeitsunterlagen erhält sie zwei Belegexemplare. Die Online-Publikationen verbreitenden Stellen informieren die Bibliothek in geeigneter Weise über neue Ausgaben und deren Auffindbarkeit.

6.2. Sie erhält außerdem Belegexemplare von Veröffentlichungen der unter 1.1 genannten Institutionen.

6.3. Die Bibliothek nimmt Veröffentlichungen, die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Statistischen Bundesamtes aufgrund ihrer dienstlichen Tätigkeit von Dritten als Freiexemplare überlassen werden, nach Prüfung in den Bibliotheksbestand auf und macht sie damit einem breiten Personenkreis zugänglich.

6.4. Die Bibliothek erbittet von Publikationen Dritter, die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Statistischen Bundesamtes im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben mitverfasst oder mit herausgegeben haben, jeweils ein Belegexemplar. Sie bittet darum, dies bereits beim Abschluss von entsprechenden Vereinbarungen mit dem jeweiligen Herausgeber bzw. Verleger zu berücksichtigen.

7. Erschließung und Dokumentation

7.1. Die Bibliothek erschließt ihren Medienbestand im elektronischen Bibliothekskatalog (OPAC) nach sachlichen und formalen Gesichtspunkten.

7.2. Ältere Publikationen (bis Erscheinungsjahr 1981) werden in den konventionellen Kartenkatalogen der Bibliothek nachgewiesen.

8. Lesesaal

Im Lesesaal sind grundlegende Nachschlagewerke und Lehrbücher, insbesondere aus Statistik und Wirtschaftswissenschaften, frei zugänglich aufgestellt. Die Ausleihe aus diesem Bestand ist nur für Beschäftigte und nur kurzfristig möglich. Außerdem befinden sich im Lesesaal die aktuellen Exemplare der laufend gehaltenen Fachzeitschriften und Tageszeitungen. Im Lesesaal stellt die Bibliothek Arbeitsplätze für interne und externe Nutzerinnen und Nutzer, z.T. mit PC-Infrastruktur, und ein Lese- und Rückvergrößerungsgerät für Mikrofiche-Publikationen bereit. Ein Fotokopiergerät mit Münzeinrichtung (für dienstliche Kopien kostenfrei) steht ebenfalls zur Verfügung.

Mäntel, Jacken, Schirme, Taschen und dergleichen sind vor Betreten des Lesesaals in den dafür vorgesehenen Garderobenschränken abzulegen. Das Essen, Trinken und Rauchen im Lesesaal ist nicht gestattet. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.

Aus Rücksicht auf die besonderen Anforderungen wissenschaftlichen Arbeitens sind Ruhestörungen, z.B. durch laute Gespräche, unbedingt zu vermeiden. Aus diesem Grund ist auch der Gebrauch von Mobiltelefonen in der Bibliothek untersagt.

9. Ausleihe

9.1. Alle Beschäftigten des Statistischen Bundesamtes und der in Verwaltungsgemeinschaft geführten Institutionen können Medien aus dem Bibliotheksbestand ausleihen. Für die einzelnen Medienformen sind unterschiedliche Leihfristen, teilweise mit Verlängerungsmöglichkeiten, festgelegt. Die Bibliothek kann bei dringendem anderweitigem Bedarf ein entliehenes Werk vorzeitig zurückfordern. Unbefristete Ausleihen werden grundsätzlich nicht vorgenommen.

9.2. Beschäftigte der Zweigstelle Bonn des Statistischen Bundesamtes können Bücher der Hauptstelle Wiesbaden direkt über den Online-Katalog zur Ausleihe bestellen. Die Ausleih- und Rückgabeverbuchung erfolgt durch die Bibliothek des Bundesministeriums des Innern in Bonn. Umgekehrt werden Ausleihen von Wiesbadener Beschäftigten aus dem Zweigstellenbestand durch die Bibliothek in Wiesbaden verbucht.

9.3. Bei der erstmaligen Ausleihe werden von der entleihenden Person folgende Daten für Zwecke der Ausleihverwaltung gespeichert:

  • Name, Vorname
  • Hausausweisnummer
  • dienstliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Zimmernummer
  • Organisationseinheit

Änderungen dieser Daten sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen. Die Daten bleiben so lange gespeichert, wie es für die Abwicklung von Ausleihen, die Rückforderung ausgeliehener Medien und die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erforderlich ist. Die entleihende Person hat bei der erstmaligen Ausleihe durch Unterschrift zu bestätigen, dass sie über die Speicherung der genannten personenbezogenen Daten unterrichtet und damit einverstanden ist und diese Benutzungsordnung anerkennt.

9.4. Privatpersonen, die einen Wohnsitz in Wiesbaden oder nächster Umgebung nachweisen, können in begrenztem Umfang Medien in der Hauptstelle Wiesbaden ausleihen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Die Bibliothek entscheidet in jedem Einzelfall über die Zulassung zur Ausleihe.

Bei der erstmaligen Ausleihe werden von der entleihenden Person folgende Daten für Zwecke der Ausleihverwaltung gespeichert:

  • Name, Vorname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse (falls vorhanden)

Zusätzlich wird vom Personalausweis eine Ablichtung gefertigt.

Unterabschnitt 9.3 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.

Für einzelne Medienformen sind Leihfristen mit Verlängerungsmöglichkeit festgelegt.

Unterabschnitt 9.1 Satz 3 gilt entsprechend.

Alle übrigen Privatpersonen können auf dem Weg des deutschen bzw. internationalen Leihverkehrs über ihre zuständige Hochschul- oder Landesbibliothek ausleihen.

9.5. Bei Entleihungen an Beschäftigte sorgt die entleihende Person dafür, dass entliehene Medien auch bei ihrer Abwesenheit bei Bedarf zugänglich sind. Beim Ausscheiden aus dem Amt müssen alle entliehenen Medien zurückgegeben oder auf eine andere Person umgebucht werden. Entsprechendes gilt bei einem Wechsel des Arbeitsgebiets innerhalb des Statistischen Bundesamtes, wenn die entliehenen Medien am neuen Arbeitsplatz nicht mehr dienstlich benötigt werden.

9.6. Die Bibliothek mahnt bei Überschreitung der Leihfrist die Rückgabe der entliehenen Medien an und leitet ggf. nach dreimaliger erfolgloser Mahnung rechtliche Schritte ein. Bei Privatpersonen wird für die dritte Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von 10,00 Euro für den Verwaltungsaufwand und die Portokosten erhoben. Bei Verlust oder gravierender Beschädigung wird die entleihende Person zum Schadenersatz herangezogen. Notwendige Reparaturen werden durch die Bibliothek in Auftrag gegeben.

9.7. Die Benutzung von Datenträgern durch externe Nutzerinnen und Nutzer darf ausschließlich auf Datenverarbeitungsanlagen der Bibliothek in den Bibliotheksräumen erfolgen.

9.8. Bei Loseblattwerken legt die entleihende Person die von der Bibliothek gelieferten Nachträge ordnungsgemäß in das entliehene Grundwerk ein.

10. Zeitschriftenumlauf

10.1. Die Bibliothek richtet für die laufend gehaltenen Gesetzblätter und Fachzeitschriften mittels EDV-gestützter Verfahren Umlaufverteiler ein, an denen grundsätzlich alle Beschäftigten des Amtes teilnehmen können.

10.2. Die im Umlaufverfahren bezogenen Zeitschriftenhefte sollen – im Interesse einer aktuellen Information anderer Leserinnen und Leser – unverzüglich weitergegeben werden.

10.3. Bei sehr langen Umlaufverteilern kann die Bibliothek aus Gründen der Wirtschaftlichkeit von den Leserinnen und Lesern den Nachweis der dienstlichen Verwendung verlangen, um die Kosten für Abonnements zu begrenzen.

11. Fernleihe

11.1. Die Bibliothek des Statistischen Bundesamtes nimmt unmittelbar am deutschen und internationalen Leihverkehr der wissenschaftlichen Bibliotheken teil.

11.2. Dienstlich benötigte Medien, die im eigenen Bestand nicht vorhanden sind, beschafft die Bibliothek für Beschäftigte des Statistischen Bundesamtes und der unter 1.1 genannten Einrichtungen nach der Ordnung des Leihverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland aus anderen Bibliotheken oder über Dokumentlieferdienste. Die entleihende Person gibt die Medien vor Ablauf der jeweils angegebenen Ausleihfrist an die Bibliothek zurück oder beantragt rechtzeitig eine Verlängerung. Die entliehenen Medien sind pfleglich zu behandeln und unbeschadet zurückzugeben. Gravierende Verstöße gegen diese Regelung können zum zeitweisen oder dauernden Ausschluss von der Fernleihe führen, wobei alle Verpflichtungen, die im Rahmen der Fernleihe entstanden sind, auch nach einem Ausschluss bestehen bleiben.

11.3. Ebenso stellt die Bibliothek ihre eigenen Bestände anderen Bibliotheken leihweise zur Verfügung.

12. Kostenpflichtige Informationsbeschaffung

Im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeit bietet die Bibliothek Zugangsmöglichkeiten zu kostenpflichtigen Datenbanken und Dokumentlieferdiensten an.

13. Bestandsrevision

Die Bibliothek überprüft bei Bedarf stichprobenartig ihre Magazinbestände und die an Beschäftigte des Statistischen Bundesamtes sowie der in Verwaltungsgemeinschaft geführten Institutionen ausgeliehenen Medien auf ihre Vollständigkeit und ihren Zustand.

14. Geltungsbereich

Diese Bestimmungen gelten für die Hauptstelle der Bibliothek in Wiesbaden und sinngemäß auch für die aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung gemeinschaftlich mit der Bibliothek des Bundesministeriums des Innern geführte Zweigstellenbibliothek in Bonn. Beschäftigte des i-Punkts in Berlin, die Medien entleihen, werden wie entleihende Personen der Hauptstelle Wiesbaden behandelt. Die Benutzungsordnung ist für alle Nutzer verbindlich.