Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährt jeder Person einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Der Nachweis eines Interesses oder eine sonstige Begründung ist nicht erforderlich. Zweck des IFG ist, das Verwaltungshandeln des Bundes durch erleichterten Informationszugang transparenter zu gestalten.
Der Anspruch auf Informationszugang ist zwar voraussetzungslos, aber nicht schrankenlos gewährleistet. Der Gesetzgeber handelte nach dem Grundsatz „So viel Information wie möglich, so viel Geheimnisschutz wie nötig“. Der Zugang zu Informationen kann nach Maßgabe des Gesetzes ausgeschlossen sein oder abgelehnt werden, wenn öffentliche Belange oder Belange Dritter zu schützen sind.
Einfache Auskünfte ergehen kostenfrei. Entsteht durch die Bearbeitung der Anfrage ein höherer Aufwand, so können Kosten nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) entstehen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie vor der Bearbeitung des Antrags informiert.
Wünschen Sie Ihren IFG-Antrag digital auf Ihr Konto beim Nutzerkonto Bund beauskunften zu lassen, dann können Sie hier Ihren Antrag stellen.
Ansonsten stellen Sie gerne Ihr Auskunftsbegehren nach dem IFG über unser Kontaktformular.