Experimentelle Statistiken Georeferenzierte SGB II-Hilfequoten

EXSTAT

Das Statistische Bundesamt und der Bereich Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben gemeinsam die Projektidee entwickelt, georeferenzierte SGB II-Hilfequoten für Deutschland zu berechnen und darzustellen. Im Rahmen eines Proof of Concepts (PoC) wird das hohe Potenzial georeferenzierter Daten gezeigt.

Für die Berechnung der Anteile der SGB II-Leistungsberechtigten an der Bevölkerung werden zum einen die Ergebnisse aus der Grundsicherungsstatistik der BA und zum anderen die anonymisierten Daten des Zensus 2011 herangezogen. Der Berichtsmonat ist Mai 2011.

Eine Differenzierung der Ergebnisse nach den folgenden Merkmalsausprägungen ist möglich:

  • Geschlecht (männlich/ weiblich)
  • Alter (unter 15, 15- unter 25, 25- unter 55, 55- unter 65)
  • Nationalität (deutsch / nicht deutsch)

Die SGB II-Hilfequoten werden kartografisch in Form von Rasterkarten visualisiert. Dabei wird für jede Rasterzelle die berechnete Quote ausgewiesen, sofern folgende Mindestbesetzungen erfüllt sind (je demografischer Gruppe wie Frauen, Nichtdeutsche, Altersgruppen etc.):

  1. Im Gebiet der Rasterzelle müssen mindestens 100 Personen der betrachteten demografischen Gruppe gemäß Zensus 2011 ihren ersten Wohnsitz haben (Nenner der Quote),
  2. darunter müssen mindestens drei SGB II-Leistungsberechtigte sein (Zähler der Quote).

Die Gitterweite, also die Kantenlänge einer Zelle, kann unterschiedlich groß sein. In der Kartenanwendung beträgt die Gitterweite 5 km für Deutschland gesamt. Für 25 Städte mit mehr als 250 000 Einwohnern werden zusätzlich Gitterzellen mit 1 km Kantenlänge angezeigt.

Link zur interaktiven Karte: https://arcg.is/0u5SXK

Eine fachliche Differenzierung der Quoten nach den oben genannten Merkmals­ausprägungen ist aus Performance-Gründen in der Web­an­wen­dung vorerst nicht möglich. Sie wird jedoch als Download-Datei bereitgestellt.

SGB II-Hilfequoten – Hintergrundinformationen
Bislang werden die SGB II-Hilfequoten von der Statistik der BA standardmäßig für Landkreise und kreisfreie Städte ermittelt. In der Kartenanwendung zu SGB-II-Hilfequoten werden die Anteile der SGB-II-Bezieher/innen an der Bevölkerung nach geografischen Gittern aufbereitet. Die dargestellten Quoten beziehen sich auf Daten vom Mai 2011 (siehe dazu den Abschnitt „Bevölkerung“).

Methodische Erläuterungen

SGB II-Hilfequoten
SGB II-Hilfequoten geben den Anteil von hilfebedürftigen Personen an einer bestimmten Bevölkerungsgruppe an. Als „hilfebedürftig“ werden hier Personen bezeichnet, wenn sie berechtigt sind, Leistungen nach dem SGB II zu erhalten. SGB II-Hilfequoten werden für alle Leistungsberechtigten (LB) nach dem SGB II ermittelt als auch für die Teilmengen „erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ (ELB) und „nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ (NEF).

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) sind Personen mit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld II und ggf. weiteren Leistungen nach dem SGB II. Sie sind im erwerbsfähigen Alter (15 Jahre bis unter Regelaltersgrenze). Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) sind in der Regel Kinder unter 15 Jahren, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Sie haben dann einen Anspruch auf Sozialgeld. Als Bezugsgröße bei der Quotenbildung wird die korrespondierende Größe der entsprechenden Altersgruppe der in Deutschland wohnhaften Bevölkerung verwendet. Es werden folgende drei Quoten gebildet:

  • SGB-II-Quote = LB / Bevölkerung unter 65 J.
  • ELB-Quote = ELB / Bevölkerung von 15 bis 65 J.
  • NEF-Quote = NEF / Bevölkerung unter 15 J.

Die Quoten werden auch für weitere soziodemographische Teilgruppen (z. B. Ausländer) berechnet. Weiterführende Informationen zu den SGB II-Hilfequoten unter Berechnung von SGB II-Hilfequoten und Bezugsgrößen im SGB II.

Bevölkerung
Die Bevölkerungszahlen basieren auf den Daten des Zensus 2011. Der Zensus 2011 stellt die Bevölkerungszahlen des Bundes, der Länder und der Gemeinden fest – sie sind das wichtigste Ergebnis des Zensus. Im Rahmen des Zensus 2011 wurden erstmals auch gitterbezogene Daten ausgewertet, die hier verwendet werden. Da die Bevölke­rungs­fort­schrei­bung derzeit noch keine Gitter unterstützt, werden aktuellere Zahlen für die Gitter­ebene erst mit dem nächsten Zensus (2021) verfügbar sein.

Weiterführende Informationen unter www.zensus2011.de.

Geografische Gitter
Ein Gitter ist ein Netz aus lückenlosen, identischen, quadratischen Flächensegmenten. Es unterteilt eine geografische Fläche, z. B. Deutschland, in gleich große Quadrate. Die Gitterweite, also die Kantenlänge einer Zelle, kann unterschiedlich groß sein. In der Kartenanwendung beträgt die Gitterweite 5 km für Deutschland gesamt. Für 25 Städte mit mehr als 250 000 Einwohnern werden zusätzlich Gitterzellen mit 1 km Kantenlänge angezeigt.

Das eingesetzte Gitter basiert auf dem Koordinatenreferenzsystem der Lambertschen flächentreuen Azimutalprojektion zum geodätischen Datum „ETRS89“ (ETRS89-LAEA), dessen Projektionszentrum im Punkt 52° N, 10° O liegt. Zur eindeutigen Kennzeichnung einer Gitterzelle wird ein aus der Größe der Zelle und den Koordinaten der unteren linken Ecke im Referenzsystem ETRS89-LAEA zusammengesetzter Zellencode verwendet (Beispiel: 1kmN2684E4334 = Gitterzelle mit einer Seitenlänge von 1 km).

Geokodierung von Adressen
Um die Merkmalsträger zu geografischen Gitterzellen zuordnen zu können, werden zu deren Wohnortadressen mittels georeferenzierter Basisdaten als Referenz die zugehörigen Koordinaten ermittelt. Referenzbestand ist der Datensatz „Geokodierte Adressen“ (GA) vom Bundesamt für Kartografie und Geodäsie (BKG). Weiterführende Informationen dazu unter https://gdz.bkg.bund.de/. Auf Basis der ermittelten Koordinaten können die Werte für Gitterzellen beliebiger Kantenlänge aufsummiert werden. In den Grenzgebieten werden alle Gitterzellen abgebildet, die zumindest teilweise auf der Fläche von Deutschland liegen. Die Daten dieser Gitterzellen beziehen sich allerdings nur auf das deutsche Gebiet.

Aufgrund von unterschiedlichen Schreibweisen oder auch Schreibfehlern in den Quelldaten lassen sich manche Adressangaben nicht exakt zuordnen. Für rund 150.000 SGB-II-Leistungsberechtigten (ca. 2 %) liegen lediglich die gültige Postleitzahl und Ortsangabe vor. Eine korrekte Verortung in 1-km- oder 5-km-Gitterzellen ist dann nicht mehr möglich. In der Kartenanwendung wurden diese Fälle daher nicht berücksichtigt. Einige Kreise sind von diesem Problem stärker betroffen als andere. In den Gitterzellen dieser Kreise werden die SGB II-Hilfequoten dadurch unterschätzt. Im Layer “Kreise mit den Anteilen ungenauer Adressangaben“ sind die Anteile der nicht berücksichtigten Fälle an allen SGB-II-Leistungsberechtigten des jeweiligen Kreises in Kategorien abgebildet. Damit lässt sich das Ausmaß der Verzerrung im jeweiligen Gebiet abschätzen.

Quotenbildung
Eine Quote kann immer nur dann sinnvoll berechnet werden, wenn der Wert im Nenner ausreichend groß ist. Andernfalls würden die Quoten eine höhere Genauigkeit vortäuschen als die verwendeten Grundzahlen sie besitzen (siehe DIN 55 301: 1978-09, „Gestaltung statistischer Tabellen“). Die Hilfequote einer Gitterzelle wird in diesem Produkt nur berechnet, wenn die Bevölkerung als Bezugsgröße der jeweils betrachteten Merkmalsausprägung mindestens 100 Personen beträgt. Gitterzellen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, sind grau eingefärbt.

Geheimhaltung
Die statistische Geheimhaltung der Bevölkerungsdaten im Nenner erfolgt mit Hilfe des sogenannten SAFE-Verfahrens der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Dabei handelt es sich um ein datenveränderndes Verfahren. Weiterführende Informationen unter Nutzer-Kurzinformation zu SAFE.

Das SAFE-Verfahren wird vor der Berechnung der Hilfequoten angewandt. Dadurch können Gitterzellen mit 100 Einwohnern vor Geheimhaltung und weniger als 100 Einwohner nach Geheimhaltung entstehen bzw. andersherum. Beides hat Auswirkungen darauf, ob die Hilfequote für die jeweilige Zelle berechnet wird oder nicht (s. oben). Analysen haben gezeigt, dass diese Abweichungen extrem selten und daher vernachlässigbar sind.

Für die statistische Geheimhaltung der Anzahl an Leistungsberechtigten im SGB II wird das Zellsperrungsverfahren verwendet. Enthält eine Gitterzelle lediglich ein oder zwei Leistungsberechtigte, wird die Hilfequote für diese Gitterzelle nicht ausgewiesen. Weiterführende Informationen unter Regeln der statistischen Geheimhaltung.

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