Service IT-Sicherheit

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben nach dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) die Aufgabe, Daten zu erheben, aufzubereiten und zu veröffentlichen. Die Erhebungen/Bundesstatistiken werden in einzelnen fachstatistischen Rechtsvorschriften geregelt. Für die Auskunftgebenden besteht in der Regel Auskunftspflicht. Die amtliche Statistik garantiert die Geheimhaltung der erhobenen Einzelangaben. Eine Weitergabe von Einzeldaten, die für eine Bundesstatistik gemacht werden, ist nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig.

Um unseren Auftrag auch hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheit zu erfüllen, werden unter den uns gegebenen Rahmenbedingungen in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess alle erforderlichen organisatorischen, personellen und technischen Maßnahmen nach den Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) getroffen. Dies beinhaltet auch externe Audits.

Zu unseren Maßnahmen gehören u.a. moderne Verschlüsselungsverfahren, die eine abhörsichere Authentisierung und Übertragung Ihrer Daten im Onlineverfahren bei der Erfüllung Ihrer Meldepflichten wie auch im Falle freiwilliger Statistikmeldungen gewährleisten.

Ebenso gehört ein ganzes Bündel an Maßnahmen dazu, die Vertraulichkeit auch bei den Verarbeitungsprozessen sowie für die Dauer der Speicherung sensibler Daten zu gewährleisten. Hierbei werden auch vom BSI geprüfte und zugelassene Sicherheitsprodukte eingesetzt. Die Details sind zum Schutz im gemeinsamen Interesse naturgemäß nicht öffentlich.