Die Erfassung der Daten über die grenzüberschreitenden Warenbewegungen erfolgt entweder durch direkte Meldungsabgabe der Auskunftspflichtigen (Intrahandel) oder über die Zollverwaltung (Extrahandel).
Die Intrahandelsstatistik erfasst den innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das heißt Warentransaktionen innerhalb der Gemeinschaft. Für die Intrahandelsstatistik können die Meldungen der auskunftspflichtigen Unternehmen über das Erhebungsportal mit den Online-Meldeverfahren IDEV und eSTATISTIK.core an das Statistische Bundesamt übermittelt werden.
Die Extrahandelsstatistik erfasst den grenzüberschreitenden Warenverkehr Deutschlands mit den Drittländern (Länder außerhalb der Europäischen Union) über die Zollverwaltung.
Zur Klassifizierung von Waren - sowohl für die Intra- als auch die Extrahandelsstatistik - dient das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik.
Im Erhebungsportal erhalten Sie weitere Informationen zum Intrahandel (siehe auch Leitfaden zur Intrahandelsstatistik) und zum Extrahandel.
Für weiterführende Fragen haben wir für Sie eine Liste mit Kontaktdaten im Außenhandel zusammengestellt.