Arbeitskosten, Lohnnebenkosten Erläuterungen zum Arbeitskostenindex

Was beschreibt der Arbeitskostenindex?

Der Arbeitskostenindex misst vierteljährlich die Entwicklung der Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde. Die Arbeitskosten werden in ihre wichtigsten Hauptbestandteile, die Kosten für Bruttoverdienste sowie die Lohnnebenkosten untergliedert.

Unter den Begriff "Geleistete Arbeitsstunden" fallen nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, das heißt, dass zum Beispiel Krankheits-, Feier- und Urlaubstage nicht darin enthalten sind, während geleistete Überstunden einfließen.

Für alle Wirtschaftsabschnitte des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereiches liegen vergleichbare Ergebnisse rückwirkend nach der Nomenclature des Activités économiques dans les Communautés Européennes (NACE) Revision 2 bis zum 1. Quartal 1996 vor. Alle Zeitreihen stehen unbereinigt, kalenderbereinigt und sowohl saison- als auch kalenderbereinigt nach dem Berliner Verfahren BV4.1 und X13 JDemetra+ zur Verfügung.

Der Arbeitskostenindex dient vor allem dem Erkennen von Inflationsrisiken und liefert einen Beitrag zur Standort- und Wettbewerbsanalyse im europäischen Vergleich. Einer der Hauptnutzer ist die Europäische Zentralbank.

Wie wird der Arbeitskostenindex berechnet?

Für den Arbeitskostenindex werden keine neuen Erhebungen durchgeführt, sondern vorhandene Datenquellen in einem komplexen Rechenwerk miteinander verknüpft. Basisdaten über Arbeitskosten und geleistete Arbeitsstunden werden aus der vierjährlichen Arbeitskostenerhebung entnommen. Die besondere Rolle der Arbeitskostenerhebung für den Arbeitskostenindex ergibt sich daraus, dass sie Arbeitskosten in tiefer Gliederung nach Aufwandsarten nachweist. Diese Gliederung der Arbeitskosten in über 20 Unterpositionen erlaubt für jeden einzelnen Wirtschaftsbereich eine eigene Gewichtung der einzelnen Kostenkomponenten. Mittels unterjähriger Fortschreibungsindikatoren werden die Kostenkomponenten bis zum Vorliegen der Ergebnisse der nächsten Arbeitskostenerhebung vierteljährlich aktualisiert.

Die bedeutsamste Kostenkomponente sind die Bruttoverdienste. Als Hauptdatenquelle für ihre Fortschreibung diente die Vierteljährliche Verdiensterhebung (VVE) bzw. dient seit dem ersten Quartal 2022 die (monatliche) Verdiensterhebung. Weiterhin sind die gesetzlichen und freiwilligen Sozialbeiträge der Arbeitgeber von großer Bedeutung. Auch zur Fortschreibung der Sozialbeiträge sind die in der Verdiensterhebung erhobenen Bruttoverdienste eine wichtige Datenquelle. Zusätzlich werden die verschiedenen Beitragssätze zu den Sozialversicherungen genutzt. Für die Fortschreibung der Angaben zur betrieblichen Altersversorgung werden Daten aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) verwendet.

Als dritte Komponente werden Angaben zu geleisteten Stunden benötigt, um die Primärangaben aus der Arbeitskostenerhebung fortzuschreiben. Die Verdiensterhebung erhebt vierteljährlich Angaben zu den bezahlten Stunden. Aus den bezahlten Stunden werden mit Hilfe der Ergebnisse der Arbeitszeit- und Arbeitsvolumenrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (www.iab.de), aus der vierteljährlich verschiedene Arbeitszeitkomponenten (zum Beispiel Entwicklung von Arbeitszeitkonten) vorliegen, geleistete Stunden berechnet.

Die Zeitreihen der einzelnen Wirtschaftsbereiche werden zu einem Index der Gesamtwirtschaft zusammengefasst. Dazu finden Gewichte Anwendung, die sich aus den Vorjahresangaben über den Anteil der Arbeitskosten des einzelnen Wirtschaftsbereichs an den Arbeitskosten der Aggregation ergeben. Der Arbeitskostenindex wird als jährlich verketteter Laspeyres-Index errechnet.

Definitionen und Berechnungsformel des Arbeitskostenindex sind in zwei Verordnungen der Europäischen Union (EU) aus dem Jahr 2003 geregelt und auf das Europäische System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 abgestimmt.

Wie genau ist der Arbeitskostenindex?

Revisionen:

Zu jedem Veröffentlichungszeitpunkt sind durch die Nutzung zusätzlich verfügbarer Datenquellen Revisionen möglich. Der Qualitätsbericht zum Arbeitskostenindex gibt Auskunft über die Höhe der Revisionen. Grundsätzlich können alle Berichtsquartale nach dem Berichtsjahr der aktuellsten Arbeitskostenerhebung (derzeit 2020) von Revisionen betroffen sein.

Im Bericht "Arbeitskostenindex - Ergebnisse zum jeweiligen Rechenstand sowie Revisionsübersicht" sind Ergebnisse der Revisionsanalyse zu finden.

Genauigkeit:

Mit der Datenlieferung für das Berichtsquartal 2. Quartal 2022 wurden die Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung 2020 bei der Berechnung des Arbeitskostenindex berücksichtigt. Die Veränderungsraten des Arbeitskostenindex wurden an diesen Eckpfeilern neu ausgerichtet. Die daraus resultierenden Korrekturen waren je nach Wirtschaftsabschnitt unterschiedlich.