Der Arbeitskostenindex ist keine Erhebung, sondern ein komplexes Rechensystem, das bestehende Statistiken miteinander verknüpft. Basisgröße der Berechnungen sind "Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde". Der Arbeitskostenindex gibt die vierteljährliche Entwicklung der gesamten Arbeitskosten aller Arbeitnehmer wieder. Dabei bietet er zwei Differenzierungsmöglichkeiten an: Zum einen kann die Arbeitskostenentwicklung gegliedert nach einzelnen Wirtschaftssektoren und -abschnitten dargestellt werden. Neben Zeitreihen für das Produzierende Gewerbe und
den Dienstleistungssektor werden Zeitreihen z.B. für das Verarbeitende Gewerbe oder das Baugewerbe berechnet. Zum anderen ermöglicht der Index, die Arbeitskostenentwicklung in die beiden Hauptkomponenten der Arbeitskosten zu unterteilen: in den Index der Bruttoverdienste sowie den Index der Lohnnebenkosten.
Der Arbeitskostenindex erlaubt aktuelle Einblicke in die Entwicklung der Kostensituation der Wirtschaft. Damit trägt er zum einen zur Beurteilung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Produktionsstandort bei. Zum anderen signalisiert er Risiken für die Geldwertstabilität, die aus Kostensteigerungen bei den Produzenten erwachsen können. Der Arbeitskostenindex wurde durch EU-Verordnungen angeordnet und erlaubt somit eine zeitnahe Gegenüberstellung der Arbeitskostenentwicklungen aller 27 europäischen Mitgliedstaaten auf Basis einer harmonisierten methodischen Grundlage.
Die Jahresschätzung Arbeitskosten liefert Ergebnisse für die Arbeitskosten, Bruttoverdienste und Lohnnebenkosten jeweils je geleistete Arbeitsstunde. Die Jahresschätzung Arbeitskosten erlaubt jährliche Einblicke in die Höhe und Entwicklung des Niveaus der Arbeitskosten in Deutschland. Damit dient diese Statistik neben dem Arbeitskostenindex und der Arbeitskostenerhebung als ein weiteres Instrument zur Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Produktionsstandort.
In der Arbeitskostenerhebung werden der Input sowie sämtliche Kosten des Produktionsfaktors Arbeit im Kalenderjahr erfasst. Der Input wird in vier verschiedenen Maßen gemessen: als Jahresdurchschnitt der Beschäftigungsverhältnisse sowie der Vollzeiteinheiten, als Summe der bezahlten Arbeitsstunden und als Summe der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Die Kosten werden detailliert erfasst und aufgegliedert. Für Auszubildende, für geringfügig Beschäftigte und für Beamte werden Arbeitsinput und Arbeitskosten getrennt erfasst, sodass ein getrennter Ausweis sowie ein Ein- oder Ausschluss im Ausweis grundsätzlich möglich wird.