Erwerbslosigkeit Erwerbslosigkeit

Die Zahl der Erwerbslosen ist der zentrale Angebots­indi­ka­tor des Ar­beits­marktes. Sie sagt aus, wie viele arbeitswillige und –fähige Men­schen mo­men­tan keine Er­werbs­tätig­keit finden. Dabei gibt es ver­schie­dene Mög­lich­kei­ten, wie man diese Per­sonen­gruppe genau abgrenzt. In der öffentlichen Wahr­neh­mung in Deutsch­land steht die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit registrierten Ar­beits­lo­sen meist im Mittel­punkt. Besser ge­eignet für die Be­trach­tung von Ent­wick­lun­gen und Ver­gleichen ist die Zahl der Er­werbs­losen nach dem Kon­zept der Inter­national Labour Organization (ILO), da diese von ver­än­der­lichen so­zial­recht­li­chen Rege­lungen unabhängig ist.

Obwohl die Begriffe Arbeitslosigkeit und Erwerbslosigkeit im alltäglichen Sprach­ge­brauch meist synonym ge­braucht werden, hat sich innerhalb der amt­lichen Statistik eingebürgert, von Arbeits­losigkeit zu sprechen, wenn es um die Re­gis­terdaten der Bun­des­agentur für Arbeit geht, und von Er­werbs­lo­sig­keit, wenn die Zahlen nach dem ILO-Konzept abgegrenzt werden.

Das international anwendbare Erwerbsstatuskonzept der ILO weist jeder Per­son einen von drei über­schnei­dungs­freien Status zu: Erwerbstätig ist, wer in dem betrachteten Zeitraum einer be­zahlten Arbeit nachgegangen ist – unabhängig vom zeitlichen und finanziellen Umfang. Erwerbs­los ist, wer nicht erwerbstätig ist, jedoch aktiv nach einer Erwerbstätigkeit sucht und eine solche im Erfolgsfall kurzfristig aufnehmen könnte. Wer keine der bei­den Definitionen erfüllt, ist eine Nichterwerbsperson.

Erwerbslose ILO

Die Zahl der Erwerbslosen wird in Deutschland im Rahmen der ILO-Ar­beits­markt­sta­tis­tik ebenso wie in den anderen EU-Ländern anhand der Arbeits­kräfte­er­he­bung (Labour Force Survey – LFS) gemessen. Die ILO-Definition von Erwerbslosigkeit wird in dieser Er­hebung konkretisiert auf nicht er­werbs­tätige Personen von 15 bis 74 Jahren, die in den vier Wochen vor der Be­fra­gung aktiv nach einer Tätigkeit ge­sucht haben und eine solche in­ner­halb von zwei Wochen aufnehmen könnten. Dabei ist es un­er­heb­lich, ob die be­tref­fen­den Personen bei einer staatlichen Institution gemeldet sind und ob sie von dort Sozialleistungen beziehen. Die Er­werbs­lo­sen­quote errechnet sich als Anteil der Erwerbs­losen an allen Er­werbs­per­so­nen (Summe aus Er­werbs­tätigen und Erwerbslosen).

Arbeitslose SGB

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtet monatlich in der Statistik der Ar­beits­losen über die Arbeitslosigkeit in Deutschland und deren Strukturen. Diese werden in Form von absoluten Zahlen und Quoten veröffentlicht.

Arbeitslose sind nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) Personen, die vor­über­gehend nicht in einem Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis stehen bzw. eine weniger als 15 Stun­den wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, dabei aber eine ver­si­che­rungs­pflich­tige Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden suchen und den Ver­mitt­lungs­bemühungen der Arbeits­agen­turen oder der kom­mu­nalen Träger der Grund­si­che­rung für Arbeitssuchende zur Ver­fü­gung stehen und sich dort auch arbeits­los gemeldet haben.

Die Beantwortung der Frage, ob aktuell bereits ein Fachkräftemangel vor­liegt, wird ins­be­son­dere an der Arbeits­losig­keit der sogenannten MINT-Be­rufs­gruppen (Ma­the­matiker, Informatiker, Naturwissenschaftler, Techniker), der Zahl der für diese Be­rufs­gruppen vor­handenen offenen Stellen und der durchschnittlichen Vakanzzeit, bis eine aus­ge­schrie­bene Stelle mit einer Fach­kraft besetzt werden kann, fest­ge­macht. Diese Informationen stehen aus dem Datenangebot der Bundesagentur für Arbeit.