Erwerbstätigkeit Normalarbeitsverhältnis

Unter einem Normalarbeitsverhältnis wird ein abhängiges Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis ver­stan­den, das in Voll­zeit oder in Teilzeit ab 21 Wochenstunden und unbefristet aus­geübt wird. Ein Normalarbeitnehmer arbeitet zudem di­rekt in dem Un­ter­neh­men, mit dem er einen Arbeitsvertrag hat. Bei Zeit­ar­beit­neh­me­rin­nen und -ar­beit­nehmern, die von ihrem Arbeitgeber – der Zeit­arbeitsfirma – an andere Un­ter­neh­men ver­liehen werden, ist das nicht der Fall.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Normalarbeitsverhältnis sind voll in die so­zia­len Si­che­rungs­sys­teme wie Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung, Ren­ten­ver­si­che­rung und Kran­ken­ver­si­che­rung integriert. Das heißt, sie er­wer­ben über die von ihrem Er­werbs­ein­kom­men ab­ge­führ­ten Beiträge Ansprüche auf Leis­tungen aus den Ver­si­che­run­gen (oder haben ent­spre­chen­de An­sprü­che als Beamter).

Die Personen mit einem Normalarbeitsverhältnis werden aus den Jah­res­er­geb­nis­sen des Mikro­zensus be­rech­net.

Für die Berechnung der Beschäftigten im Normalarbeitsverhältnis werden alle ab­hän­gig Be­schäf­tig­ten er­mit­telt, auf deren Haupt­tä­tig­keit die fol­gen­den Kriterien zutreffen:

  • eine Vollzeittätigkeit oder eine Teilzeittätigkeit mit einer Wo­chen­ar­beits­zeit von mindestens 21 Stunden
  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
  • die volle Integration in die sozialen Sicherungssysteme
  • die Identität von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis

Ergebnisse zu den Normalarbeitnehmern beziehen sich auf Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, soweit sie nicht in Bildung oder Ausbildung sind. Für die Be­rech­nung wird die Be­völ­ke­rung nach folgenden Kriterien ab­ge­grenzt:

  • Personen am Hauptwohnsitz im Alter von 15 bis 64 Jahren
  • ohne Schüler(innen)/Student(innen)/Auszubildende
  • ohne Grundwehr- und Zivildienstleistende bzw. ohne Per­so­nen im frei­wil­ligen Wehrdienst sowie in Frei­wil­ligendiensten

Diese Gruppe (die auch als Kernerwerbstätige bezeichnet wird) befindet sich in einem Le­bens­abschnitt, in dem Erwerbsarbeit in deut­lich stärkerem Maße als Schwerpunkt der Le­bens­ge­stal­tung gesehen wird als bei­spiels­weise während der Ausbildung oder im Ruhe­stand. Sie gilt da­her, vor allem im Rahmen der Be­richt­er­stattung zur atypi­schen Beschäftigung, als Bezugs­größe für die Berechnung von Quoten.