Erwerbstätigkeit Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse und Grund für Nicht-Beantragung


Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse und Grund für Nicht-Beantragung (Anteile in %)1, 2
Status Antragsverfahren3InsgesamtErwerbstätigNicht erwerbstätig
Lesebeispiel: Unter allen Befragten, die ihren höchsten Bildungsabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, geben 28 % an, dass dieser hier anerkannt wurde. 8 % der Personen geben an, dass der ausländische Abschluss nicht anerkannt wurde. 63 % haben sich nicht um die Anerkennung des Abschlusses beworben, größtenteils weil sie keinen Bedarf an einer Anerkennung sehen (29 % von allen).
Fußnoten:
1: Dargestellt sind Anteile an den gültigen Antworten auf die Frage "Haben Sie die Anerkennung dieses Abschlusses hier in Deutschland beantragt?". Falls die Antwort "Ja" lautete, wurde im Anschluss gefragt "Wurde dieser Abschluss anerkannt?". Falls die Antwort "Nein" lautete, wurde im Anschluss gefragt "Aus welchem Grund haben Sie keine Anerkennung des Abschlusses beantragt?".
2: Befragt wurden Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren in Hauptwohnsitzhaushalten, die ihren höchsten Bildungsabschluss im Ausland erworben haben.
3: Die zusätzliche Antwortkategorie "Beantragt, Verfahren läuft" ist nicht ausgewiesen aufgrund zu geringer Fallzahlen. Dadurch summieren sich die Antworten nicht auf 100 %.
/ = keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug
() = Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist
Quelle: Endergebnis der Zusatzerhebung der EU-Arbeitskräfte­erhebung 2021.
Bildungsabschluss anerkannt (ganz oder teilweise)283025
Anerkennung des Bildungsabschluss beantragt, nicht anerkannt88(8)
Anerkennung des Bildungsabschluss nicht beantragt (alle Gründe)626165
Darunter: Anerkennung nicht beantragt, weil kein Bedarf293323
Darunter: Anerkennung nicht beantragt, weil unbekannt6(4)(7)
Darunter: Anerkennung nicht beantragt, wegen Kosten oder Komplexität88(8)
Darunter: Anerkennung nicht beantragt, weil nicht möglich4//
Darunter: Aus anderen Gründen Anerkennung nicht beantragt161321

Stand 19. Mai 2025

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