Merkmal | Bildungsabschluss anerkannt (ganz oder teilweise)3 | Anerkennung des Bildungsabschluss beantragt, nicht anerkannt3 | Anerkennung des Bildungsabschluss nicht beantragt3 | Darunter: Anerkennung nicht beantragt, weil kein Bedarf |
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Lesebeispiel: Unter allen Befragten, die ihren höchsten Bildungsabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, geben 28 % an, dass dieser hier anerkannt wurde. 8 % der Personen geben an, dass der ausländische Abschluss nicht anerkannt wurde. 62 % haben die Anerkennung des Abschlusses nicht beantragt. Davon haben 29 Prozentpunkte die Anerkennung nicht beantragt, weil sie keinen Bedarf dafür sehen (entsprechend 29 % der Gesamtgruppe). Fußnoten: 1: Dargestellt sind Anteile an den gültigen Antworten auf die Frage "Haben Sie die Anerkennung dieses Abschlusses hier in Deutschland beantragt?". Falls die Antwort "Ja" lautete, wurde im Anschluss gefragt "Wurde dieser Abschluss anerkannt?". Falls die Antwort "Nein" lautete, wurde im Anschluss gefragt "Aus welchem Grund haben Sie keine Anerkennung des Abschlusses beantragt?". 2: Befragt wurden Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren in Hauptwohnsitzhaushalten, die ihren höchsten Bildungsabschluss im Ausland erworben haben. 3: Die zusätzliche Antwortkategorie "Beantragt, Verfahren läuft" ist nicht ausgewiesen aufgrund zu geringer Fallzahlen. Dadurch summieren sich die Antworten nicht auf 100 %. / = keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug () = Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist Quelle: Endergebnis der Zusatzerhebung der EU-Arbeitskräfteerhebung 2021. | ||||
Insgesamt | 28 | 8 | 62 | 29 |
Deutsche Staatsangehörige | 36 | 12 | 53 | 23 |
EU-Staatsangehörige | 21 | / | 75 | 41 |
Sonstige Staatsangehörige | 24 | / | 65 | 26 |
Zuzug bis 2010 | 29 | 11 | 60 | 29 |
Zuzug seit 2011 | 24 | / | 67 | 30 |
Einreisegrund Arbeit / Beschäftigung | 25 | / | 69 | 41 |
Einreisegrund Familienzusammenführung beziehungsweise Familiengründung | 23 | 10 | 65 | 28 |
Einreisegrund Flucht, Verfolgung, Vertreibung, Asyl | 30 | / | 57 | (18) |
Andere Einreisegründe einschließlich Studium, EU-Freizügigkeit, Ruhestand | 37 | / | 52 | (22) |
Stand 19. Mai 2025