Das Zusatzprogramm der Arbeitskräfteerhebung 2023 fragt Personen im Alter von 50 bis 74 Jahren nach ihren "Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung" und besteht inhaltlich aus drei Teilen. Zuerst wird der Bezug verschiedener Arten von Altersrenten (gesetzlich, betrieblich, privat) sowie von einer Erwerbsminderungsrente abgefragt. Dazu gehört die Information, seit wann die Befragten ggf. eine entsprechende Rente beziehen. Zur gesetzlichen Rente zählen auch Altersrenten aus dem Ausland, von berufsständischen Versorgungswerken, landwirtschaftlichen Alterskassen sowie Beamtenpensionen. Im zweiten Teil der Befragung werden diejenigen Personen, die zuvor den Bezug einer Altersrente angegeben haben, nach ihrer Erwerbstätigkeit gefragt, inklusive des Hauptgrunds für die Erwerbstätigkeit. Der dritte Teil fragt Personen, die aktuell (noch) keine Altersrente beziehen, nach ihrer finanziellen Altersvorsorge, konkret ob Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher oder privater Altersvorsorge bestehen.
Weiterführende Informationen und Ergebnisse finden Sie im Qualitätsbericht und bei Eurostat.