Personen ohne Erwerbstätigkeit im Alter von 15 bis 74 Jahren, die sich in den letzten vier Wochen aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht haben und sofort, d.h. innerhalb von zwei Wochen für die Aufnahme einer Tätigkeit zur Verfügung stehen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Person bei einer Arbeitsagentur als arbeitslos gemeldet ist oder nicht. Diese Abgrenzung folgt dem Labour-Force-Konzept der ILO (International Labour Organization). Die Unterschiede zwischen den Erwerbslosen und den Arbeitslosen der Bundesagentur für Arbeit sind erheblich. Einerseits können nicht bei den Arbeitsagenturen registrierte Arbeitssuchende erwerblos sein. Andererseits zählen Arbeitslose, die eine Tätigkeit von weniger als 15 Wochenstunden ausüben nach ILO-Definition nicht als Erwerbslose sondern als Erwerbstätige.