Arbeitsmarkt Erwerbslose

Personen ohne Erwerbstätigkeit im Alter von 15 bis 74 Jahren, die sich in den letz­ten vier Wochen aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht haben und sofort, d.h. in­ner­halb von zwei Wochen für die Aufnahme einer Tätigkeit zur Verfügung stehen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Person bei einer Arbeitsagentur als arbeitslos ge­meldet ist oder nicht. Diese Abgrenzung folgt dem Labour-Force-Konzept der ILO (In­ter­na­tio­nal Labour Organization). Die Un­ter­schie­de zwischen den Erwerbslosen und den Arbeitslosen der Bun­des­agen­tur für Arbeit sind erheblich. Einer­seits kön­nen nicht bei den Arbeitsagenturen registrierte Arbeits­suchende erwerblos sein. Andererseits zählen Ar­beits­lose, die eine Tätigkeit von weniger als 15 Wo­chen­stun­den ausüben nach ILO-De­fi­nition nicht als Erwerbslose sondern als Er­werbs­tä­tige.