Als Vollzeit gilt eine Beschäftigung, in der Personen regelmäßig die normalerweise übliche bzw. tarifvertraglich oder gesetzlich festgelegte Arbeitszeit leisten sollen. Die tarifvertragliche Arbeitszeit kann je nach Betrieb erheblich voneinander abweichen. Die gesetzlich festgelegte Arbeitszeit gilt z.B. für Beamtinnen und Beamten.
Für die Darstellung von Vollzeit (als auch Teilzeit) aus den Ergebnissen der Mikrozensus-Haushaltsstichprobe verwendet das Statistische Bundesamt die im ESS vereinbarte Definition, d.h. die Selbsteinschätzung der Befragten.