23. Juli 2026 – Der Krankenstand informiert über den Umfang der Krankmeldungen durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In Deutschland besteht im Krankheitsfall ein Anspruch auf Lohnfortzahlung in voller Höhe durch den Arbeitgeber. Dieser Anspruch besteht in der Regel für maximal sechs Wochen pro Jahr. Danach zahlen die Krankenkassen Krankengeld. Bei der Berechnung werden nur Krankmeldungen erfasst, die eine Abwesenheitsdauer von drei Tagen überschreiten. Die Zahl der Krankheitstage dürfte also faktisch höher liegen.
Arbeitnehmer 2025 14,6 Tage krankgemeldet
2025 waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 14,6 Arbeitstage krankgemeldet. Der Anstieg gegenüber 2021 (+3,4 Krankheitstage) dürfte unter anderem auf die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit 1.1.2022 zurückzuführen sein. Diese führt zu einer vollständigeren Erfassung der Arbeitsunfähigkeit, da vor allem kurze Arbeitsunfähigkeiten häufiger an die Krankenkasse gemeldet wurden.
Ab dem Jahr 2008 bis 2016 war ein moderater Anstieg der Krankheitstage zu beobachten. Nach einem leichten Rückgang der Krankheitstage in den Jahren 2017 und 2018, sind diese bis 2023 wieder angestiegen. Seither ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen.
Niedrigste Zahl der Krankheitstage im Jahr 2007
2007 gab es die niedrigsten Fehlzeiten seit 1991. Damals lag die durchschnittliche Zahl der Krankentage noch bei 12,7 Tagen, bis zum Jahr 2007 sank sie auf 8,1. Dies ist ein Rückgang um 36 %. Mögliche Ursachen können eine allgemein verbesserte Gesundheitslage oder der Rückgang gesundheitsbeeinträchtigender Arbeiten (zum Beispiel im Produzierenden Gewerbe) sein. Aber auch die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer veranlassen, sich seltener krank zu melden. Insbesondere in konjunkturellen Schwächephasen gehen die Krankmeldungen zurück, wie die Entwicklung seit 1991 zeigt.
Anteil der krankgemeldeten Personen lag 2025 bei 5,9 %
Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich krankgemeldet haben, ergänzt die Information zur durchschnittlichen Dauer der Krankmeldung. Der durchschnittliche Anteil hat sich seit 1991 parallel zur durchschnittlichen Zahl der Krankentage entwickelt. Damals hatten sich 5,1 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer krankgemeldet. 2006 erreichte auch der Anteil der Krankmeldungen mit 3,3 % seinen Tiefstand. Wie bereits im Vorjahr haben sich 2025 durchschnittlich 5,9 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer krankgemeldet.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Krankenstand pro Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer pro Jahr (in Tagen).
Der Krankenstand in Tagen gibt die durchschnittliche Zahl der Fehltage pro Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer pro Jahr an.
Quelle
Arbeitszeitrechnung (IAB).
Hinweise zur Interpretation
Der Krankenstand bezieht sich auf die durchschnittliche Zahl der Fehltage wegen Arbeitsunfähigkeit je Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer. Generell muss beim Vergleich unterschiedlicher Quellen auf die Bezugsgrößen geachtet werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, auf denen beispielsweise die Statistiken der gesetzlichen Krankenkassen beruhen, werden in der Regel erst ab drei Tagen Arbeitsunfähigkeit abgegeben.
Methodische Hinweise zur IAB-Arbeitszeitrechnung finden Sie auf der Internetseite des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).