Qualität der Arbeit Krankenversicherungsschutz

In Deutschland gehört die Krankenversicherung zum sozialen Sicherungssystem. Grundsätzlich sind alle Personen verpflichtet, sich gesetzlich oder privat zu versichern. Die Beiträge werden (bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern) gemeinsam von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Beschäftigte (unterhalb gewisser Einkommensgrenzen), Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften, zum Beispiel Arbeitslosengeld, Rente oder Krankengeld, Studierende, Rentner und Rentenantragsteller sowie bestimmte Familienangehörige versichert.

Für Beschäftigte oberhalb gewisser Einkommensgrenzen, Selbstständige, Künstler und andere Ausnahmen gibt es die Möglichkeit sich freiwillig in der gesetzlichen oder aber bei privaten Krankenkassen zu versichern. Beamte oder Selbstständige sind normalerweise Mitglieder privater Krankenkassen.

88 % der Erwerbstätigen sind gesetzlich versichert

Im Jahr 2019 waren fast alle Arbeitnehmer mit 95 % und 59 % der Selbstständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Von den Arbeitnehmern sind fast alle pflichtversichert, nur ein geringer Teil mit 5 % sind freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung. 4 % der Arbeitnehmer und 39 % der Selbstständigen sind in einer privaten Krankenversicherung abgesichert.

Männer eher freiwillig versichert

Männer sind zu einem höheren Anteil als Frauen privat versichert. Dies hängt vermutlich vor allem damit zusammen, dass Männer die Beitragsbemessungsgrenze öfter überschreiten als Frauen und somit wählen dürfen, ob sie sich freiwillig in einer gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung versichern.

Weniger als 1 % der Erwerbstätigen nicht versichert

Erstaunlich ist, dass trotz der Verpflichtung nicht alle Erwerbstätigen versichert sind. Auch wenn es sich um einen geringen Anteil handelt, so ist doch bemerkenswert, dass vor allem jüngere Menschen nicht versichert sind. Bei Männern im Alter von 25 bis 34 Jahren liegt der Anteil der Nicht-Krankenversicherten bei 1,2 %.


Informationen zum Indikator

Beschreibung/Definition
Anteil der Erwerbstätigen in gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen an allen Erwerbstätigen.

Quelle
Mikrozensus

Hinweise zur Interpretation
Da sich die Fragestellung in den Erhebungsjahren jeweils (teilweise deutlich) unterscheidet ist die Vergleichbarkeit eingeschränkt. Bei zeitlichen Vergleichen sollte dies berücksichtigt werden.

Der Mikrozensus wurde in den vergangenen Jahren hinsichtlich der Erfassung des Erwerbsstatus kontinuierlich methodisch verbessert. Dadurch sind Zeitvergleiche teilweise eingeschränkt. Methodische Veränderungen mit Auswirkungen auf die Ergebnisse wurden insbesondere in den Jahren 2005 und aktuell für die Jahre ab 2011 durchgeführt. Die Ergebnisse in diesen Jahren sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Die aktuelle Veränderung berücksichtigt in der Hochrechnung die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse für die Jahre 2011 - 2013.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Methoden: Qualitätsberichte und Erläuterungen.