Qualität der Arbeit Krankenversicherungsschutz

In Deutschland gehört die Krankenversicherung zum sozialen Sicherungssystem. Grundsätzlich sind alle Personen verpflichtet, sich gesetzlich oder privat zu versichern. Die Beiträge werden (bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern) gemeinsam von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind erwerbstätige Personen, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt (2023: 5 550 Euro). Zudem sind Studierende, Rentner und Rentenantragsteller sowie bestimmte Familienangehörige krankenversichert. Auch Personen mit Bezug von Erwerbsersatzeinkünften, zum Beispiel Arbeitslosengeld, Rente oder Krankengeld sind gesetzlich pflichtversichert.

Für Beschäftigte oberhalb gewisser Einkommensgrenzen, Selbstständige, Künstler und andere Ausnahmen gibt es die Möglichkeit sich freiwillig in der gesetzlichen oder aber bei privaten Krankenkassen zu versichern. Beamte oder Selbstständige sind häufig Mitglieder privater Krankenkassen.

89 % der Erwerbstätigen sind gesetzlich versichert

Im Jahr 2023 waren 91 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 63 % der Selbstständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Von den Arbeitnehmern sind fast alle pflichtversichert, nur ein kleiner Teil von 7 % sind freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung. Demgegenüber sind 8 % der Arbeitnehmer und 37 % der Selbstständigen in einer privaten Krankenversicherung abgesichert.

Tabelle: Anteil der Erwerbstätigen nach Art der Krankenversicherung, 2023
MerkmalInsgesamtSelbstständigeAbhängig Beschäftigte
/ = Keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug.
Quelle: Ergebnis des Mikrozensus-Zusatzprogramms 2023.
in einer gesetzlichen Krankenversicherung selbst pflichtversichert752779
in einer gesetzlichen Krankenversicherung selbst freiwillig versichert9347
in einer gesetzlichen Krankenversicherung als Familienmitglied oder Student/-in versichert5/5
Summe: gesetzlich Versicherte896391
in einer privaten Krankenversicherung selbst versichert10368
in einer privaten Krankenversicherung als Familienmitglied oder Student/-in versichert1/1
Summe: privat Versicherte11378

Männer häufiger freiwillig gesetzlich oder privat versichert

Männer sind zu einem höheren Anteil (64 %) als Frauen (36 %) privat oder freiwillig versichert. Dies hängt vermutlich vor allem damit zusammen, dass Männer durch höhere Erwerbseinkommen die relevante Beitragsbemessungsgrenze öfter überschreiten als Frauen und somit wählen dürfen, ob sie sich freiwillig in einer gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung versichern.

Informationen zum Indikator

Beschreibung/Definition
Anteil der Erwerbstätigen in gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen an allen Erwerbstätigen.

Quelle
Mikrozensus 2023

Hinweise zur Interpretation

Die Fragen zur Krankenversicherung werden als Selbsteinschätzung im Zusatzprogramm des Mikrozensus alle 4 Jahre gestellt.

Die Hochrechnung berücksichtigt die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 15. Mai 2022 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse ab dem Jahr 2021. In den Jahren 2010 bis 2020 basierten die Bevölkerungseckwerte auf der Fortschreibung der Ergebnisse des Zensus 2011.

Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde in 2020 neugestaltet. Neben dem Fragenprogramm wurden die Konzeption der Stichprobe sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens auch die Form der Datengewinnung verändert. Die Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Weitere methodische Veränderungen mit Auswirkungen auf die Ergebnisse wurden darüber hinaus in den Jahren 2005, 2011 und 2021 durchgeführt. Die Ergebnisse in diesen Jahren sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Qualitätsberichten und Methodeninformationen.


Weitere Informationen

Auswirkungen der Umstellung auf die Bevölkerungseckwerte des Zensus 2022 auf die Arbeitsmarktergebnisse
Neuregelung des Mikrozensus ab 2020