Die Niedriglohnquote zeigt den Anteil der Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (Median) aller Beschäftigungsverhältnisse entlohnt werden.
Für die Einstufung als Niedriglohn ist der Abstand vom allgemeinen Lohnniveau ausschlaggebend. Dabei bezieht er sich auf die Bruttostundenverdienste. Berücksichtigt wurden alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse der Abschnitte A bis S der WZ 2008 mit Verdienstzahlung im April 2023 ohne Auszubildende.
Niedriglöhne beginnen bei 13,04 Euro
Im April 2023 lag die Niedriglohngrenze bei einem Bruttoverdienst von 13,04 Euro pro Stunde. Niedrigere Stundenverdienste wurden als Niedriglohn eingestuft.
Niedriglohn für fast jeden sechsten Beschäftigten
2023 wurden 16 % der Beschäftigungsverhältnisse mit Niedriglohn entlohnt. Damit wurde fast jeder sechste Job brutto pro Stunde mit weniger als 13,04 Euro entlohnt. Im Vergleich zu 2018 ist der Anteil von 21 % auf 16 % gesunken. Weiter verbreitet als im früheren Bundesgebiet waren Niedriglöhne in den neuen Ländern, wo 18 % der Jobs einen Niedriglohn bekamen, im früheren Bundesgebiet waren es 16 %.
Weiblich, jung, im Dienstleistungsbereich tätig
Niedriglöhne waren sehr unterschiedlich auf gesellschaftliche Gruppen und Wirtschaftszweige verteilt. 2023 bekamen 19 % der Frauen Niedriglöhne, im Vergleich zu 13 % der Männer. Hauptursachen dafür sind, dass Frauen oft in gering bezahlten Berufen und Branchen arbeiten und sehr viel häufiger Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte sind.
Auch das Alter spielt eine Rolle: Junge Erwerbstätige bekamen überdurchschnittlich häufig Niedriglöhne. 40 % aller abhängig Erwerbstätigen unter 25 Jahren wurden niedrig entlohnt. Beschäftigte im Alter von 65 Jahren und älter sind mit 37 % ebenfalls überdurchschnittlich häufig betroffen.
Besonders hoch war 2023 der Anteil von Beschäftigten mit Niedriglohn im Gastgewerbe (51 %), gefolgt von Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei (43 %). Aber auch im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (36 %) sowie in der Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (31 %), zum Beispiel Gebäudebetreuung und Reiseveranstalter, gab es überdurchschnittlich viele Beschäftigte mit Niedriglohn.
Art der Ausbildung | % |
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Quelle: Verdiensterhebung April 2023. | |
Ohne Berufsausbildung | 37 |
Mit Berufsausbildung | 15 |
Hochschulabschluss | 6 |
Insgesamt | 16 |
Qualifikation schützt vor Niedriglohn
Nur 6 % der Beschäftigten mit einem Hochschulabschluss bekamen 2023 Niedriglöhne. Von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit abgeschlossener Lehre oder Berufsfachschulabschluss waren 15 % betroffen. Bei Beschäftigten ohne berufliche Qualifikation lag der entsprechende Anteil mit 37 % deutlich höher.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Anteil der Beschäftigungsverhältnisse mit Niedriglohn an allen abhängigen Beschäftigungsverhältnissen. Niedriglöhne sind Verdienste von weniger als zwei Dritteln des mittleren Verdienstes (Median) aller abhängigen Beschäftigungsverhältnisse. Der Median teilt die Verdienste in genau zwei Hälften, das heißt, genau eine Hälfte der Beschäftigten verdient weniger und die andere Hälfte mehr als diesen Wert. Als Verdienst wird der Bruttoverdienst je Arbeitsstunde zugrunde gelegt.
2023 lag die Niedriglohngrenze in Deutschland bei 13,04 Euro brutto je Stunde.
Die Ergebnisse beziehen sich auf die WZ 2008: Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008.
Quelle
Verdiensterhebung April 2023
Hinweise zur Interpretation
Die ausgewerteten Beschäftigungsverhältnisse umfassen nicht nur die Haupttätigkeiten, sondern auch Zweit- und weitere Nebentätigkeiten in abhängiger Beschäftigung. Abhängige Beschäftigungsverhältnisse von Personen, die in ihrer Haupttätigkeit nicht erwerbstätig oder selbstständig erwerbstätig sind, sind ebenfalls enthalten, zum Beispiel Minijobs von Schülerinnen und Schülern und von Rentnerinnen und Rentnern. Nicht einbezogen werden Auszubildende.
Weitere Informationen
Niedriglohnquote in Europa