Qualität der Arbeit Urlaubsanspruch

Der Indikator gibt an, auf wie viele Urlaubstage jede Arbeitnehmerin und jeder Ar­beit­neh­mer in einem Kalenderjahr Anspruch hat.

Gesetzlicher und tatsächlicher Urlaubsanspruch

Laut Bundesurlaubsgesetz besteht für alle Arbeitnehmerinnen und Ar­beit­neh­mer mit einer 5-Tagewoche in Deutschland ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr. Tarifvertraglich sind aber meist höhere Ur­laubs­an­sprü­che vereinbart.

Über alle Beschäftigungsverhältnisse - unabhängig von der Tarifbindung des Betriebes - zeigen Zahlen aus dem Jahr 2018, dass es im Branchendurchschnitt Un­ter­schie­de von bis zu sechs Urlaubstagen gab.

In den meisten Wirtschaftsabschnitten hatten Vollzeitkräfte 2018 einen Ur­laubs­an­spruch von mindestens 28 Tagen. Der höchste Urlaubsanspruch wurde durch Betriebe der Wirtschaftsabschnitte Energie- und Wasserversorgung, Er­brin­gung von Finanz- und Ver­si­che­rungs­dienst­leis­tun­gen, der Öffentlichen Verwaltung und aus dem Bereich Erziehung und Unterricht mit durchschnittlich 30 Urlaubstagen eines Voll­zeit­be­schäftigten gemeldet. Einen deutlich geringeren durchschnittlichen An­spruch gab es in der Land- und Forstwirtschaft mit 24 Tagen sowie im Gastgewerbe mit 25 Tagen. Sonderurlaube sind bei dieser Analyse unberücksichtigt.

Informationen zum Indikator

Beschreibung/Definition
Arithmetisches Mittel der Anzahl der jährlichen Urlaubstage (auf Basis einer 5-Tage-Woche).

Quelle
Verdienststrukturerhebung 2018

Hinweise zur Interpretation
Es empfiehlt sich, die Ergebnisse nur für Vollzeitbeschäftigte zu betrachten, da die unterschiedlichen Teilzeitmodelle von Teilzeitbeschäftigten den Durchschnitt der Ur­laubstage beeinflussen.

Basis für die Berechnung sind Beschäftigungsverhältnisse in allen Wirtschaftszweigen (NACE–Grup­pen) mit Ausnahme der privaten Haus­halte und exterritoriale Organisationen in Betrieben ab einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Auszubildende wurden ausgeschlossen.