Qualität der Arbeit Befristet Beschäftigte

Wie hoch ist der An­teil der be­friste­ten Ar­beits­ver­trä­ge bei Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mern? Bei der Be­rech­nung der Be­fristungs­quote wer­den alle ab­hän­gig Be­schäf­tig­ten ab 25 Jah­ren be­rück­sich­tigt.
Jün­ge­re Ar­beit­neh­mer, die sich im Über­gang vom Bil­dungs- zum Be­schäf­ti­gungs­sys­tem befinden und häu­fig be­fris­te­te Ver­träge ha­ben, flie­ßen nicht in die Be­rech­nung ein. Auch die Grup­pe der Auszu­bil­denden, in der be­fristete Be­schäf­ti­gung weit ver­breitet ist, wird dadurch weit­ge­hend nicht be­rück­sich­tigt. Der In­di­ka­tor erfasst da­her nicht das ganze Aus­maß be­fristeter Be­schäf­ti­gung.

Jeder vierzehnte Arbeitsvertrag hat ein Verfalls­datum

2024 waren in Deutsch­land 7,0 % der Arbeit­neh­me­rinnen und Ar­beit­neh­mer ab 25 Jah­ren be­fristet be­schäftigt. Die Be­fristungs­quote von Frauen mit 7,1 % und Män­nern mit 6,9 % un­ter­schei­det sich dabei im Vergleich zu frü­her kaum mehr. 30 Jahre zuvor fiel der Un­ter­schied noch etwas grö­ßer aus. 1994 waren 6,8 % der Frauen und 5,3 % der Män­ner in ei­nem be­friste­ten Ar­beits­ver­hält­nis be­schäftigt. Die meisten, (53,5 %), der be­fristet Be­schäf­tig­ten besaßen 2024 einen Ar­beits­ver­trag mit einer Lauf­zeit von weni­ger als einem Jahr. Bei 21,1 % der Be­frag­ten be­trug die Be­fris­tung ein bis unter zwei Jahre, bei weite­ren 14,6 % zwei bis un­ter drei Jahre. 10,7 % ga­ben an, einen Ver­trag mit einer Lauf­zeit von mehr als drei Jah­ren zu be­sitzen.

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Leichter Rückgang der Befristungen seit 2023

Seit 1991 ist die Be­fristungs­quo­te von 5,9 % um 1,1 Pro­zent­punk­te auf 7,0 % an­ge­stie­gen. Zu beach­ten ist, dass der An­stieg auf Grund me­tho­di­scher Än­de­run­gen etwas über­zeich­net dar­gestellt wird. Der An­teil legte in der Ver­gan­gen­heit meist in kon­junk­tu­rel­len Schwäche­pha­sen stär­ker zu, wäh­rend er in Auf­schwung­pha­sen leicht zu­rück­ging. In Fol­ge der Fi­nanz­markt­kri­se sank der An­teil be­fristet Be­schäf­tig­ter im Jahr 2009, um in den bei­den da­rauf­fol­gen­den Jah­ren wie­der mo­de­rat an­zu­stei­gen. Seit 2012 sinkt die Be­fris­tungs­quote auf 6,9 % in 2020 und stieg in den darauffolgenden zwei Jahren wieder an. Auf­grund der Neu­ge­stal­tung der Ar­beits­kräf­te­er­he­bung, die zu einer ein­ge­schränk­ten Ver­gleich­bar­keit der Er­geb­nis­se mit den Vor­jah­ren führt, kön­nen die Aus­wir­kun­gen der Corona-Krise auf die Be­fris­tungs­quote nicht nä­her be­stimmt werden. In 2023 und 2024 sank die Befristungsquote wieder.

Deutschland im europäischen Mittelfeld

Im europäischen Verg­leich lag Deutsch­land im Jahr 2024 unter dem EU-Durch­schnitt von 9,6 % und be­weg­te sich im Ver­gleich zu an­de­ren EU-Mit­glieds­län­dern im Mit­tel­feld. Be­son­ders hoch waren die Be­fris­tungs­quo­ten in den Nieder­landen mit rund 17,8 % sowie in Spanien (14,0 %) und Portugal (13,4 %). Zu den acht Län­dern mit Be­fris­tungs­quo­ten unter 5 % gehörten Ungarn, Irland, die Slowa­kei, Estland, Bulga­rien, Lettl­and, sowie Rumänien und Litauen, wel­che die nied­rig­sten Be­frist­ungs­quoten hatten (jeweils 1,5 %). Im in­ter­na­tio­na­len Ver­gleich ist eine nie­dri­gere Be­fris­tungs­quote jedoch nicht immer mit hö­he­rer Be­schäf­ti­gungs­si­cher­heit gleich­zu­set­zen, da die na­tio­na­len Re­ge­lun­gen des Kün­di­gungs­schut­zes unter­schied­lich sind.

In den meisten Staaten waren die Be­fris­tungs­quo­ten der Frauen hö­her. Deutsch­land zählt schon länger zu den Län­dern mit den ge­ring­sten Un­ter­schie­den zwi­schen Män­nern und Frauen.

Über­durch­schnitt­lich hohe Be­fristungs­quoten für Soldaten, An­gehörige akademischer Berufe und Hilfs­kräfte

Mit 37,3 % waren in Deutsch­land die Befristungs­quoten für Soldaten am höchsten. Darauf folgen An­ge­hö­ri­ge aka­de­mischer Be­ru­fe mit 10,3 % und Hilfs­ar­beits­kräf­te (9,9 %). Auch bei Er­werbs­tä­tigen in Dienst­lei­stungs­beru­fen (8,2 %) war der Anteil der be­fristet Be­schäf­tig­ten über­durch­schnitt­lich hoch.

Informationen zum Indikator

Beschreibung/Definition
Anteile der befristeten Beschäftigten ab 25 Jahre an allen ab­hän­gig Be­schäf­tig­ten ab 25 Jahre.

Quelle
Arbeitskräfteerhebung

Hinweise zur Interpretation
Die Hochrechnung berücksichtigt die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 15. Mai 2022 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse ab dem Jahr 2021. In den Jahren 2010 bis 2020 basierten die Bevölkerungseckwerte auf der Fortschreibung der Ergebnisse des Zensus 2011.

Der Mikro­zensus mit der inte­grier­ten Arbeits­kräfte­er­he­bung wurde in 2020 neu­ge­stal­tet. Ne­ben dem Fra­gen­pro­gramm wurden die Kon­zep­tion der Stich­probe sowie mit der Einfüh­rung eines Online-Frage­bogens auch die Form der Daten­ge­win­nung verändert. Die Er­geb­nisse ab Er­he­bungs­jahr 2020 sind des­halb nur ein­ge­schränkt mit den Vor­jah­ren ver­gleich­bar.

Weitere methodische Ver­än­de­run­gen mit Aus­wir­kun­gen auf die Er­geb­nisse wur­den da­rüber hinaus in den Jahren 2005, 2011 und 2021 durch­ge­führt. Die Er­geb­nisse in diesen Jah­ren sind daher nur ein­ge­schränkt mit den Vor­jahren ver­gleich­bar.

Für die Er­geb­nisse zur be­friste­ten Be­schäf­ti­gung gibt es zu­sätz­liche Hin­weise:
Der An­stieg der be­fristetet Be­schäf­tig­ten ist durch das ge­än­der­te Hoch­rech­nungs­ver­fah­ren im Jahr 2005 im Ver­gleich zu 2004 über­zeichnet.

Weitere Infor­ma­tio­nen hierzu finden Sie im Bereich Me­thoden: Qua­li­täts­be­rich­te und Er­läu­te­run­gen.

Weitere Informationen

Befristet Beschäftigte in Europa
Auswirkungen der Umstellung auf die Bevölkerungseckwerte des Zensus 2022 auf die Arbeitsmarktergebnisse
Neuregelung des Mikrozensus ab 2020