Qualität der Arbeit Arbeitnehmervertretungen

Wie hoch ist der An­teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Interessen durch Ar­beit­neh­mer­ver­tre­tun­gen geregelt sind?

Ein In­di­ka­tor für die Arbeitsbeziehungen auf betrieblicher Ebene ist der Anteil der Be­schäftigten mit Be­triebs­räten.
Be­triebs- be­zie­hungs­weise Per­so­nal­rä­te in der Pri­vat­wirt­schaft und im öf­fent­lichen Dienst wir­ken bei Per­so­nal­ent­schei­dun­gen mit und tref­fen stell­ver­tre­tend für die Be­schäf­tig­ten Ver­ein­ba­run­gen mit dem Ar­beit­ge­ber.

Arbeitnehmervertretungen im öffentlichen Dienst weiter verbreitet als in der Wirtschaft

Im Jahr 2024 wur­den ins­ge­samt 45 % der Be­schäf­tig­ten in Deutsch­land durch Ar­beit­neh­mer­ver­tre­tun­gen re­prä­sen­tiert. Be­triebs­rä­te wer­den in Be­trie­ben mit mehr als fünf Be­schäf­tig­ten gewählt. In der Privat­wirt­schaft lag der An­teil bei 37 %, im öf­fent­lichen Dienst war der An­teil der durch Per­so­nal­rä­te ver­tre­te­nen Be­schäf­tig­ten bei 95 % und damit ein Vielfaches höher.

Chance auf Betriebsrat steigt mit Betriebsgröße

Eine wich­ti­ge Rol­le spielt auch die Größe des Be­trie­bes: 2024 hatten unter 7 % der Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beitn­eh­mer in Be­trie­ben mit 10 bis 20 Be­schäf­tig­ten einen Be­triebs­rat. Der An­teil wächst je­doch mit der Un­ter­neh­mens­größe auf 84 % in Be­trie­ben mit mehr als 200 Mit­ar­bei­tern. Auch alter­na­tive Mit­arbeiter­ver­tret­ungen sind in grö­ßeren Be­trieben häufiger.

Anteil der Beschäftigten in Betrie­ben mit betrieblicher Mitbestimmung nach Betriebs­größe 2024 in %
Betriebsgröße nach Anzahl der BeschäftigtenBetriebs- oder
Personalrat (alle Betriebe)
Alternative
Mitarbeitenden-
vertretung
Quelle: IAB-Be­triebs­panel (2024).
- = Nichts vorhanden.
1 bis 4 Beschäftigte- 2
5 bis 9 Beschäftigte29
10 bis 20 Beschäftigte712
21 bis 50 Beschäftigte1614
51 bis 100 Beschäftigte3215
101 bis 200 Beschäftigte5016
201 und mehr Beschäftigte8418

Arbeitnehmervertretungen in den neuen Ländern seltener

In den neu­en Län­dern wa­ren Ar­beit­neh­mer­ver­tre­tun­gen durch Be­triebs- oder Per­sonal­räte mit 39 % we­ni­ger ver­brei­tet als im frü­he­ren Bun­des­ge­biet (46 %). Dies ist vor allem auf die Be­trie­be mit über 200 Be­schäf­tig­ten zu­rück­zu­füh­ren. In allen an­de­ren Be­trie­bsgrößen waren die Ar­beit­neh­mer der neu­en Län­der min­destens ge­nau­so häu­fig durch Be­triebs­rä­te re­prä­sen­tiert wie im Westen.

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Informationen zum Indikator

Beschreibung/Definition
Anteil der Beschäftigten, in deren Betrieb es einen Betriebs­rat gibt.

Quelle
IAB-Betriebs­panel

Hinweise zur Interpretation
Methodische Hin­weise zum: "IAB-Betriebs­panel" fin­den Sie auf der Inter­net­seite des In­stituts für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung (IAB).