Qualität der Arbeit Tarifbindung von Arbeitnehmern

Wie hoch ist der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis durch Tarifverträge geregelt ist?

Tarifverträge regeln die Bezahlung, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen. Sie können für Firmen oder Branchen ausgehandelt werden. Für Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag gelten Mindeststandards, allerdings gibt es in Branchentarifverträgen eine Vielfalt an Öffnungsklauseln.

Tarifbindung im Westen deutlich höher

Für rund 49 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland war das Beschäftigungsverhältnis 2024 durch einen Tarifvertrag geregelt. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern.

Für 43 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den alten Bundesländern war das Beschäftigungsverhältnis 2024 durch einen Branchentarifvertrag geregelt. Für 7 % der Beschäftigten galten Firmentarifverträge.

In den neuen Ländern war die Tarifvertragsbindung deutlich niedriger. Hier galten für 31 % der Beschäftigten Branchentarifverträge. 11 % arbeiteten in Unternehmen mit Firmentarifverträgen. Für 50 % der Beschäftigten im Westen und 58 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Osten gab es keinen Tarifvertrag.

Tarifbindung rückläufig

Die Entwicklung der Tarifverträge zeigt einen Rückgang der Tarifbindung sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern. Im früheren Bundesgebiet galt 1998 für 76 % der Beschäftigten ein Tarifvertrag. Die Reichweite von Tarifverträgen ist damit im Westen zwischen 1998 und 2024 (50 %) um 26 Prozentpunkte gesunken. In Ostdeutschland galten 1998 für 63 % der Beschäftigten Branchen- oder Firmentarifverträge. Bis 2024 (42 %) ist dieser Anteil um 21 Prozentpunkte gesunken.

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Tarifbindung in den einzelnen Wirtschaftszweigen sehr unterschiedlich

Das Ausmaß der Tarifbindung differiert zwischen den Wirtschaftszweigen stark, wobei sich die Bedeutung für die einzelnen Branchen von Jahr zu Jahr wenig ändert. Seit Jahren liegt die Tarifbindung bei traditionell stark gewerkschaftlich vertretenen Wirtschaftsbereichen des öffentlichen Dienstes mit 98 %, aber auch bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie im Bereich Erziehung und Unterricht (jeweils 72 %) weit über dem Durchschnitt. Eine geringe Rolle spielt die Tarifbindung vor allem im Bereich der Information und Kommunikation mit 14 %.

Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben steigt mit der Betriebsgröße

Eine wichtige Rolle spielt auch die Größe des Betriebes. In kleinen Betrieben mit 10 bis 20 Mitarbeitern sind maximal nur 29 % durch einen Branchentarifvertrag abgedeckt. Der Anteil wächst jedoch parallel mit der Unternehmensgröße. In Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern arbeiten dagegen 74 % der Beschäftigten unter Branchentarifvertrag angestellt.

Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben nach Betriebsgröße 2024 in %
Betriebsgröße nach Anzahl der BeschäftigtenAnteil der Beschäftigten mit
Branchen- oder
Flächentarifvertrag
Quelle: IAB-Betriebspanel (2024)
1 bis 4 Beschäftigte15
5 bis 9 Beschäftigte19
10 bis 20 Beschäftigte27
21 bis 50 Beschäftigte33
51 bis 100 Beschäftigte36
101 bis 200 Beschäftigte40
201 und mehr Beschäftigte59
Gesamt41

Informationen zum Indikator

Beschreibung/Definition
Anteil der Beschäftigten, deren Betriebe Tarifverträgen unterliegen oder eigene (Haus- oder Firmen-) Tarifverträge haben.

Quelle
IAB-Betriebspanel

Hinweise zur Interpretation
Methodische Hinweise zum: "IAB-Betriebspanel" finden Sie auf der Internetseite des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).