Tarifverdienste, Tarifbindung Bankgewerbe

Tarifinformationen

Tarifsituation im Überblick

Im privaten Bankgewerbe und bei öffentlichen Banken gilt kein einheitlicher Flächentarifvertrag für Deutschland mehr. Seit April 2022 schließen das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken jeweils getrennte Tarifverträge für Deutschland ab. Volks- und Raiffeisen- sowie genossenschaftliche Zentralbanken haben einen bundesweit gültigen Tarifvertrag abgeschlossen. Daneben gelten bei mehreren Banken eigene Firmentarifverträge.

Tarifverdienste und Urlaubsdauer

Die Vergütungssätze gelten bei öffentlichen Banken seit 01.07.2023 und im privaten Bankgewerbe seit 01.08.2023. Das Tarifgehalt einer Sachbearbeiterin bzw. eines Sachbearbeiters oder Schalterangestellten für einfache Tätigkeiten liegt zwischen 2 736 Euro und 3 423 Euro (Vergütungsgruppe (VG) 4: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung). Im privaten Bankgewerbe gab es am 01.01.2023 eine Einmalzahlung von 500 Euro.

Die Spanne der Tarifentgelte reicht bei öffentlichen Banken und beim privaten Bankgewerbe von 2 413 Euro (VG 1) und für Beschäftigte, die Tätigkeiten ausführen, die keine Vorkenntnisse erfordern, bis zu 5 330 Euro (VG 9) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, an die besondere Anforderungen an fachliches Können und an Fach- und Führungsverantwortung gestellt werden. Bei den Volks- und Raiffeisenbanken sowie genossenschaftlichen Zentralbanken wird ab Januar 2024 ein monatliches Entgelt von 2 431 Euro bis 5 365 Euro gezahlt.

Die Wochenarbeitszeit beträgt im Bankgewerbe 39 Stunden, die Regelurlaubsdauer 30 Arbeitstage. Zusätzlich sind der 24. und der 31. Dezember arbeitsfrei.

Tarifvertrag für das Private Bankgewerbe
Abschluss vom 06.04.2022
Laufzeit: 01.07.2021 bis 31.05.2024 (35 Monate)
 ab DatumErhöhungPauschal-/Einmalzahlung
- = Nichts vorhanden.
01.04.2022- 500 Euro
01.08.20223 %-
01.01.2023- 500 Euro
01.08.20232 %-

 

Tarifvertrag für das Öffentliche Bankgewerbe
Abschluss vom 31.03.2022
Laufzeit: 01.07.2021 bis 31.05.2024 (35 Monate)
 ab DatumErhöhungPauschal-/Einmalzahlung
- = Nichts vorhanden.
01.04.2022- 750 Euro Corona-Sonderzahlung
01.04.2022- 300 Euro
01.07.20223 %-
01.07.20232 %-

Länder im Ost-West-Vergleich

Bereits seit dem 1. April 2022 gilt im privaten Bankgewerbe und den öffentlichen Banken kein einheitlicher Tarifvertrag. Bei Tarifverdiensten wird bei tariflichen Regelungen nicht zwischen Ost- und Westdeutschland unterschieden, sondern nur zwischen privatem und öffentlichem Bankgewerbe jeweils für das gesamte Bundesgebiet. Der Tarifvertrag der Volks- und Raiffeisenbanken sowie genossenschaftlichen Zentralbanken gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Durchschnittliche Entwicklung der Tarifverdienste

Über die durchschnittliche Entwicklung der Tarifverdienste informiert der Tarifindex. Er berücksichtigt neben den wichtigsten Flächentarifverträgen auch Firmentarifverträge sowie angewandte Tarifverträge aus anderen Branchen. Im Bankgewerbe insgesamt stiegen die tariflichen Monatsgehälter von 2016 bis 2023 um insgesamt 13,4 %. Die Verbraucherpreise stiegen im gleichen Zeitraum um 22,8 %.

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