Die Tarifsituation im Überblick
Im Baugewerbe haben die Tarifverträge im Bauhauptgewerbe die meisten Begünstigten. Zudem werden Tarifverträge für einzelne Baubranchen abgeschlossen.
Im Baugewerbe gibt es jeweils getrennte Lohn- und Gehaltstarifverträge für West- und Ostdeutschland und das Land Berlin. Laufzeiten und Wochenarbeitszeiten sind in den Tarifverträgen identisch. Der Hauptunterschied liegt in der Höhe der Tarifverdienste.
Tarifverdienste und Urlaubsdauer
Im Baugewerbe liegt der tarifliche Eingangslohn einer Facharbeiterin bzw. eines Facharbeiters mit mindestens dreijähriger Berufsausbildung (Lohngruppe 4) im früheren Bundesgebiet bei 22,40 Euro je Stunde, in Berlin bei 22,11 Euro und in den östlichen Ländern bei 21,67 Euro. Angestellte mit gleicher Qualifikation erhalten als tarifliches Eingangsgehalt (Gehaltsgruppe AII) monatlich zwischen 2 875 Euro im früheren Bundesgebiet und 2 791 Euro in den östlichen Ländern. In der höchsten Tarifgruppe (Lohngruppe 6) liegen die Stundenlöhne bei 25,73 Euro (früheres Bundesgebiet) und 24,91 Euro (Ländern Ostdeutschlands) und die Monatsgehälter (Gehaltsgruppe A X) bei 7 039 Euro bzw. 6 819 Euro. Die bisher mit 0,5 % des Tariflohnes pauschal geregelte Wegstreckenentschädigung entfällt ab 01.01.2023. Die Arbeitnehmer (mit Ausnahme der Mindestlohnempfänger in den Lohngruppen 1 und 2) erhalten für die Zeit vom 01.04.2023 bis 31.03.2024 eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro, die im Juni 2023 mit dem Entgelt für Mai 2023 ausgezahlt wird. Außerdem erhalten Beschäftigte am Bau bis spätestens zum 30. September 2023 einen Inflationsausgleich in Höhe von 500 Euro.
Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten eine tarifliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden sowie eine Regelurlaubsdauer von 30 Tagen.
Abschluss vom 15.10.2021 Laufzeit: 01.07.2021 bis 31.03.2024 (33 Monate) | ||
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ab Datum | % - Erhöhung | Pauschalzahlung/ Einmalzahlung |
- = Nichts vorhanden. | ||
01.11.2021 | 2,0% West und Berlin | - |
3,0% Ost | - | |
01.02.2022 | - | 500 Euro West und Berlin |
- | 220 Euro Ost | |
01.04.2022 | 2,2% West und Berlin | - |
2,8% Ost | - | |
01.06.2022 | - | 400 Euro West und Berlin |
01.04.2023 | 2,0% West und Berlin | - |
2,7% Ost | - | |
01.06.2023 | - | 450 Euro West und Berlin |
Abschluss vom 01.02.2023 Laufzeit: 01.02.2023 bis 31.12.2024 (23 Monate) | ||
01.09.2023 | - | 500 Euro Inflationsausgleichsprämie |
01.09.2024 | - | 500 Euro Inflationsausgleichsprämie |
Ost-West-Vergleich
Zur allmählichen Anpassung der Verdienste in den Bundesländern Ostdeutschlands an die Verdienste in den westlichen Bundesländern wurden bei den Tarifabschlüssen vom November 2021, April 2022 und April 2023 höhere Tarifsteigerungen vereinbart.
Durchschnittliche Entwicklung der Tarifverdienste
Über die durchschnittliche Entwicklung der Tarifverdienste informiert der Tarifindex. Er berücksichtigt neben den wichtigsten Flächentarifverträgen auch Firmentarifverträge sowie angewandte Tarifverträge aus anderen Branchen. Im Baugewerbe insgesamt stiegen die tariflichen Monatsgehälter von 2016 bis 2023 um insgesamt 21,3 %. Die Verbraucherpreise stiegen im gleichen Zeitraum um 22,8 %.