Tarifverdienste, Tarifbindung Einzelhandel

Tarifinformationen

Die Tarifsituation im Überblick

Für den Einzel­handel gibt es keinen einheit­lichen Tarif­vertrag in Deutschland, sondern jeweils getrennte Lohn- und Gehalts­tarif­verträge für einzelne Bundes­länder. Nur Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen schließen einen gemeinsamen Tarif­vertrag ab. Meist werden aber die Eck­punkte des ersten regionalen Tarif­abschlusses, wie beispiels­weise die Höhe des prozen­tualen Anstiegs, als Pilot­abschluss akzeptiert und von den übrigen Tarif­bereichen über­nommen. Die Haupt­unterschiede zwischen den regionalen Flächen­tarif­verträgen liegen im Beginn des Gültigkeits­zeitraums und in der Höhe der Tarif­verdienste.

Tarifverdienste und Urlaubsdauer

Das Tarifgehalt einer Verkäuferin bzw. eines Verkäufers im nordrhein-westfälischen Einzel­handel liegt derzeit zwischen 1 938 Euro und 2 832 Euro (Vergütungs­gruppe I: Angestellte mit abgeschlossener kauf­männischer Berufs­ausbildung). Die Spanne der Tarif­gehälter reicht dabei von 1 782 Euro (A: Angestellte ohne kauf­männische Ausbildung) bis 5 252 Euro (IVc: Abteilungsleitung). Fach­arbeiterinnen und Fach­arbeiter mit Berufs­abschluss erhalten in Nordrhein-Westfalen einen Tarif­lohn von mindestens 2 524 Euro (IIIa) bis höchstens 3 239 Euro (IIId).

Ab dem Jahr 2012 beträgt der Urlaub für alle Arbeitnehmer 36 Werktage.

Tarifvertrag für den nordrhein-westfälischen Einzelhandel
Abschluss vom 08.10.2021
Laufzeit: 01.05.2021 bis 30.04.2023 (24 Monate)
 ab DatumErhöhung
01.05.20214 Nullmonate
01.09.20213,0 % maximal 81 Euro
01.05.20221,7 %

Ost-West-Vergleich

Durch die Vielzahl an Tarif­verträgen lassen sich die Tarif­verdienste in den neuen Ländern nur schwer mit denen im früheren Bundesgebiet vergleichen.

So gilt in Berlin ein gemeinsamer Tarif­vertrag, allerdings müssen die Tarif­beschäftigten in den östlichen Bezirken für den gleichen Verdienst eine Stunde länger arbeiten.

Durchschnittliche Entwicklung der Tarifverdienste

Über die durchschnittliche Entwicklung der Tarif­verdienste informiert der Tarif­index. Er berücksichtigt neben den wichtigsten Flächen­tarif­verträgen auch Firmen­tarif­verträge sowie angewandte Tarif­verträge aus anderen Branchen. Im Einzelhandel insgesamt stiegen die tariflichen Monatsgehälter von 2016 bis 2023 um insgesamt 15,6 %. Ein gesonderter Wert für die Tarifverdienste in den Ländern wird nicht berechnet. Die Verbraucherpreise stiegen im gleichen Zeitraum um 22,8 %.

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