Tarifsituation im Überblick
Für die Metall- und Elektroindustrie gibt es keinen einheitlichen Tarifvertrag in Deutschland, sondern einzelne Entgelttarifverträge für die jeweiligen Bundesländer. Meist werden aber die Eckpunkte des ersten regionalen Tarifabschlusses, wie beispielsweise die Höhe des prozentualen Anstiegs, als Pilotabschluss akzeptiert und von den übrigen Tarifbereichen übernommen. Die Hauptunterschiede zwischen den regionalen Flächentarifverträgen liegen in der Höhe der Tarifverdienste.
Tarifverdienste und Urlaubsdauer
Der Anfangsverdienst eines Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie liegt derzeit bei 2 766 Euro (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordwestliches Niedersachsen; Entgeltgruppe 2 = E 2). Die Spanne der Tarifgehälter nach dreijähriger fachbezogener Ausbildung reicht von 3 126 Euro (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen; E 5) bis zu 3 522 Euro (Baden-Württemberg; E 7). Angestellte, an die besondere Anforderungen an das fachliche Können und die Fach- und Führungsverantwortung gestellt werden, erhalten zwischen 5 783 Euro (Saarland; E 11) und 6 977 Euro (Hamburg; E 11).
Im Januar 2023 erhalten beispielsweise die Beschäftigten in Baden-Württemberg einen Inflationsausgleich als Einmalzahlung in Höhe von 750 Euro, im Februar 2023 ein tarifliches Zusatzgeld in Höhe von 18,4 % eines Monatsentgelts und einen zweiten Inflationsausgleich als Einmalzahlung in Höhe von 750 Euro. Im Juli 2023 werden 27,5 % (T-Zug A) als Einmalzahlung ausgezahlt sowie eine Einmalzahlung von 18,5 % (T-Zug B). Im Februar 2024 erhalten die Beschäftigten eine Inflationsausgleich als Einmalzahlung in Höhe von 1 500 Euro und ein tarifliches Zusatzgeld Höhe von 18,4 % eines Monatsentgelt. Im Juli 2024 erhalten die Beschäftigten ein tarifliches Zusatzgeld (T-Zug A) in Höhe von 27,5 % eines Monatsentgelts und ein tarifliches Zusatzgeld in Höhe von 18,5 % (T-Zug B) eines Facharbeitereckentgelts. Die Laufzeit des Entgelttarifvertrages ist bis 30.09.2024.
Die Anzahl der Urlaubstage liegt bei 30 Arbeitstagen.
Abschluss vom 25.11.2022 Laufzeit: 01.10.2022 bis 30.09.2024 (24 Monate) | ||
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ab Datum | Erhöhung | Pauschal-/Einmalzahlung |
1: Exemplarisch: Tarifabschluss für Baden-Württemberg. - = Nichts vorhanden. | ||
01.01.2023 | - | Inflationsausgleich 750 Euro |
01.02.2023 | - | Tarifliches Zusatzentgelt in Höhe von 18,4 % |
Inflationsausgleich 750 Euro | ||
01.06.2023 | 5,2 % | - |
01.07.2023 | - | Einmalzahlung (T-Zug A) in Höhe von 27,5 % |
Einmalzahlung (T-Zug B) in Höhe von 18,5 % | ||
01.02.2024 | - | Einmalzahlung in Höhe von 18,4 % |
Inflationsausgleich 1 500 Euro | ||
01.05.2024 | 3,3 % | - |
01.07.2024 | - | Einmalzahlung (T-Zug A) in Höhe von 27,5 % |
Einmalzahlung (T-Zug B) in Höhe von 18,5 % |
Länder im Ost-West-Vergleich
Das Niveau der Tarifverdienste in den Ländern Ostdeutschlands im Vergleich zum früheren Bundesgebiet ist schwer zu beziffern. So gilt beispielsweise für Nordmetall ein gemeinsamer Tarifvertrag, bei dem für Mecklenburg-Vorpommern die Anpassung an das West-Niveau erfolgte. Für Tarifbeschäftigte in Berlin-Ost, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 38 Stunden, im früheren Bundesgebiet und Mecklenburg-Vorpommern 35 Stunden.
Durchschnittliche Entwicklung der Tarifverdienste
Über die durchschnittliche Entwicklung der Tarifverdienste informiert der Tarifindex. Er berücksichtigt neben den wichtigsten Flächentarifverträgen auch Firmentarifverträge sowie angewandte Tarifverträge aus anderen Branchen. In der Metall- und Elektroindustrie insgesamt stiegen die tariflichen Monatsgehälter von 2016 bis 2023 um insgesamt 19,1 % . Ein gesonderter Wert für die Tarifverdienste in den Ländern wird nicht berechnet. Die Verbraucherpreise stiegen im gleichen Zeitraum um 22,8 %.