Tarifsituation im Überblick
Bis 2005 galten für Bund, Länder und Gemeinden gemeinsame Tarifverträge. Seitdem gibt es eigenständige Tarifverträge für die Beschäftigten des Bundes und der Gemeinden (TVöD) und für die Beschäftigten der Länder (TV-L) mit Ausnahme von Hessen. Hessen handelt eigene Tarifverträge aus (TV-H). Der jüngste Tarifabschluss für die Länder wurde im Dezember 2023 erzielt und läuft rückwirkend ab Oktober 2023 bis Oktober 2025.
Tarifverdienste und Urlaubsdauer
Der Anfangsverdienst eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung (Entgeltgruppe E 5) liegt ab 1.12.2022 monatlich bei 2 619 Euro brutto. Fachhochschulabsolventen bekommen mindestens 3 137 Euro (E 9b) und Hochschulabsolventen 4 188 Euro (E 13). Die Spanne der Tarifverdienste reicht von 2 094 Euro (E 1) für Personen im einfachen Dienst bis zu 7 042 Euro (E 15, Endgrundgehalt für Gruppenleiter im höheren Dienst). Im März 2024 erfolgt eine Einmalzahlung von 1 800 Euro. Im Zeitraum von Januar 2024 bis Oktober 2024 erhalten die Arbeitnehmer 1 200 Euro. Diese werden in monatlichen Beträgen in Höhe von 120 Euro ausgezahlt. Im November 2024 erfolgt die erste Stufenerhöhung um 200 Euro und im Februar 2025 die zweite Stufenerhöhung um 5,5 %, mindestens aber 340 Euro. Zusätzlich erhalten die Arbeitnehmer ab 2021 eine jährliche Sonderzahlung zwischen 33 % und 88 % ihres Monatsgehaltes. Die Anzahl der Urlaubstage liegt bei 30 Arbeitstagen.
Abschluss vom 09.12.2023 Laufzeit: 1.10.2023 bis 30.10.2025 (25 Monate) | ||
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ab Datum | % - Erhöhung | Pauschalzahlung/ Einmalzahlung |
- = Nichts vorhanden. | ||
1.12.2023 | - | EZ 1 800 Euro Inflationsausgleich |
1.1.2024 bis 1.10.2024 | - | EZ 120 Euro Inflationsausgleich |
1.11.2024 | 200 Euro | - |
1.02.2025 | 5,50% mind. 340 Euro | - |
Länder im Ost-West-Vergleich
Im öffentlichen Dienst ist die Angleichung der Tarifverdienste in den östlichen Bundesländern an das Westniveau vollzogen. Ab 2019 gelten für Gesamtdeutschland auch bei den Jahressonderzahlungen die gleichen Prozentwerte. Unterschiede gibt es bei der Wochenarbeitszeit. Im TVöD gilt beim Bund und in den Gemeinden (westliche und östliche Bundesländer) eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden. Im TV-L liegt die Wochenarbeitszeit im Westen Deutschlands zwischen 38,7 Stunden (Schleswig-Holstein) und 40,1 Stunden (Bayern), während es im Osten einheitlich 40 Stunden sind. Durch die Dienstvereinbarung Arbeitszeit sind bis zu 45 Stunden möglich.
Durchschnittliche Entwicklung der Tarifverdienste
Über die durchschnittliche Entwicklung der Tarifverdienste informiert der Tarifindex. Er berücksichtigt neben den wichtigsten Flächentarifverträgen auch Firmentarifverträge sowie angewandte Tarifverträge aus anderen Branchen. Im öffentlichen Dienst insgesamt stiegen die tariflichen Monatsgehälter von 2016 bis 2023 um insgesamt 18,1 %. Ein gesonderter Wert für die Tarifverdienste in den Ländern wird nicht berechnet. Die Verbraucherpreise stiegen im gleichen Zeitraum um 22,8 %.