Tarifverdienste, Tarifbindung Öffentlicher Dienst der Länder

Tarifinformationen

Tarifsituation im Überblick

Bis 2005 galten für Bund, Länder und Gemeinden gemeinsame Tarifverträge. Seitdem gibt es eigenständige Tarifverträge für die Beschäftigten des Bundes und der Gemeinden (TVöD) und für die Beschäftigten der Länder (TV-L) mit Ausnahme von Hessen. Hessen handelt eigene Tarifverträge aus (TV-H). Der jüngste Tarifabschluss für die Länder wurde im Dezember 2023 erzielt und läuft rückwirkend ab Oktober 2023 bis Oktober 2025.

Tarifverdienste und Urlaubsdauer

Der Anfangsverdienst eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung (Entgeltgruppe E 5) liegt ab 1.12.2022 monatlich bei 2 619 Euro brutto. Fachhochschulabsolventen bekommen mindestens 3 137 Euro (E 9b) und Hochschulabsolventen 4 188 Euro (E 13). Die Spanne der Tarifverdienste reicht von 2 094 Euro (E 1) für Personen im einfachen Dienst bis zu 7 042 Euro (E 15, Endgrundgehalt für Gruppenleiter im höheren Dienst). Im März 2024 erfolgt eine Einmalzahlung von 1 800 Euro. Im Zeitraum von Januar 2024 bis Oktober 2024 erhalten die Arbeitnehmer 1 200 Euro. Diese werden in monatlichen Beträgen in Höhe von 120 Euro ausgezahlt. Im November 2024 erfolgt die erste Stufenerhöhung um 200 Euro und im Februar 2025 die zweite Stufenerhöhung um 5,5 %, mindestens aber 340 Euro. Zusätzlich erhalten die Arbeitnehmer ab 2021 eine jährliche Sonderzahlung zwischen 33 % und 88 % ihres Monatsgehaltes. Die Anzahl der Urlaubstage liegt bei 30 Arbeitstagen.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Abschluss vom 09.12.2023
Laufzeit: 1.10.2023 bis 30.10.2025 (25 Monate)
 ab Datum% - ErhöhungPauschalzahlung/
Einmalzahlung
- = Nichts vorhanden.
1.12.2023- EZ 1 800 Euro Inflationsausgleich
1.1.2024 bis 1.10.2024- EZ 120 Euro Inflationsausgleich
1.11.2024200 Euro-
1.02.20255,50% mind. 340 Euro-

Länder im Ost-West-Vergleich

Im öffentlichen Dienst ist die Angleichung der Tarif­verdienste in den östlichen Bundes­ländern an das Westniveau vollzogen. Ab 2019 gelten für Gesamt­deutschland auch bei den Jahres­sonder­zahlungen die gleichen Prozent­werte. Unterschiede gibt es bei der Wochen­arbeits­zeit. Im TVöD gilt beim Bund und in den Gemeinden (westliche und östliche Bundesländer) eine Wochen­arbeits­zeit von 39 Stunden. Im TV-L liegt die Wochen­arbeits­zeit im Westen Deutschlands zwischen 38,7 Stunden (Schleswig-Holstein) und 40,1 Stunden (Bayern), während es im Osten einheitlich 40 Stunden sind. Durch die Dienstvereinbarung Arbeitszeit sind bis zu 45 Stunden möglich.

Durchschnittliche Entwicklung der Tarifverdienste

Über die durchschnittliche Entwicklung der Tarif­verdienste informiert der Tarifindex. Er berück­sichtigt neben den wichtigsten Flächen­tarif­verträgen auch Firmen­tarif­verträge sowie angewandte Tarif­verträge aus anderen Branchen. Im öffentlichen Dienst insgesamt stiegen die tarif­lichen Monats­gehälter von 2016 bis 2023 um insgesamt 18,1 %. Ein gesonderter Wert für die Tarif­verdienste in den Ländern wird nicht berechnet. Die Verbraucher­preise stiegen im gleichen Zeitraum um 22,8 %.

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