Verdienste nach Branchen und Berufen Verdienstindizes im Erbbaurecht

Das Erbbaurecht (umgangs­sprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbau­berechtigten gegen Zahlung eines Entgeltes (des sogenannten Erbbauzinses) auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Die vertraglichen Einzelheiten werden in einem Erbbaurechts­vertrag niedergelegt.

Erbbauzins

Der Erbbaurechtsvertrag enthält neben der Laufzeit auch Regelungen über die laufende Zahlung des Erbbauzinses. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass der Gläubiger auch künftig den Betrag erhält, der wertmäßig der ursprünglich festgelegten Geldsumme entspricht. Werden auf diese Weise langfristige Zahlungen vor Geldentwertung gesichert, spricht man von Wertsicherungsklauseln.

Allgemeine wirtschaftliche Verhältnisse

Anpassungen (Erhöhungen) des Erbbauzinses für Grundstücke mit Bauwerken für Wohnzwecke, für die das Erbbaurecht gilt, kann eine Billigkeits­prüfung verlangt werden. Nach § 9a ErbbauRG ist eine Erhöhung regelmäßig dann als unbillig anzusehen, wenn sie über die seit Vertrags­abschluss eingetretene Veränderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse hinausgeht. Diese Veränderung stellt somit eine Obergrenze/ Höchstgrenze für die Anpassung des Erbbauzinses der oben genannten Grundstücke dar.

Der unbestimmte Begriff "Veränderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse" wurde laut Rechtsprechung (BGH) definiert als Veränderung der Lebens­haltungs­kosten und der Einkommens­verhältnisse. Die Änderung der Lebens­haltungs­kosten soll dabei durch den Preisindex für die Lebens­haltung eines Vier-Personen-Arbeitnehmer­haushaltes mit mittlerem Einkommen (jetzt: Verbraucherpreisindex) und die Änderung der Einkommens­verhältnisse durch die Indizes der Brutto­verdienste von Arbeitern und Angestellten (seit 2007: Index der Brutto­monats­verdienste der Arbeitnehmer) repräsentiert werden.

Änderung bei der Index­berechnung

Der Wegfall der Laufenden Verdienst­erhebung (LVE) und die Neukonzeption der Vierteljährlichen Verdienst­erhebung (VVE) führte zu Änderungen bei der Berechnung der Indizes, die sich für Erbbauzins­anpassungen eignen. Die Unterscheidung in Verdienstindizes für Arbeiter und für Angestellte wurde mit dem Ende des Jahres 2006 aufgegeben. Gleichzeitig wurde der Geltungsbereich auf die Gesamt­wirtschaft ausgedehnt und die Zeitreihe für Erbbauzins­anpassungen bezieht sich ab dem 1. Quartal 2007 auf Deutschland und nicht mehr auf das frühere Bundesgebiet. Mit Beginn des 1. Quartals 2022 werden die Indizes auf der Grundlage der Neuen Verdiensterhebung (VE) berechnet.

Für die Daten­nutzerinnen und Datennutzer, die im Sinne des BGH-Urteils aus dem Jahr 1980 die Beurteilung der Veränderung der allgemeinen wirt­schaftlichen Verhältnisse vornehmen wollen, stellen wir die folgenden Publikationen zur Verfügung: