Verdienstindizes sowie der Arbeitskostenindex sind häufig Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen über laufende Zahlungen und kommen in Pacht-, Miet-, Renten-, Pensions- und anderen Verträgen wie bei der Anpassung kommunaler Zahlungen an private Unternehmen vor. Solche Vereinbarungen sollen sicherstellen, dass der Gläubiger auch künftig den Betrag erhält, der wertmäßig der ursprünglich festgelegten Geldsumme entspricht. Werden auf diese Weise langfristige Zahlungen vor Geldentwertung gesichert, spricht man von Wertsicherungsklauseln. Ein Sonderfall der Wertsicherungsklauseln sind Verdienstindizes im Erbbaurecht.
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