Bauen Informationen zu den Erhebungen des Baugewerbes

Die Erhebungen des Baugewerbes bieten statistische Informationen über die konjunkturelle Situation und über die strukturelle Entwicklung der Bauwirtschaft. Sie gliedern sich auf in die Bereiche Bauhaupt­gewerbe (zum Beispiel Bau von Gebäuden, Straßenbau) und Ausbau­gewerbe (z.B. Elektro­installation) und werden zusätzlich nach Konjunktur- (unterjährig) und Struktur­statistiken (jährlich) unterschieden.

Konjunkturdaten

Die Konjunktur­statistiken werden unterjährig durchgeführt und liefern aktuelle Daten für die Konjunktur­analyse. Zusätzlich fließen sie zum Teil in weitere Berechnungen, wie zum Beispiel den Produktions- und Auftragseingangs­index oder die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR), ein.

Der Monatsbericht im Bauhauptgewerbe wird monatlich bei Betrieben des Bauhaupt­gewerbes von rechtlichen Einheiten (Unternehmen) mit 20 und mehr tätigen Personen durchgeführt. Erhoben werden die Merkmale tätigen Personen, Entgelte und nach Bauarten die geleisteten Arbeits­stunden, Umsätze sowie Auftrags­eingänge.

Die vierteljährliche Statistik über den Auftragsbestand im Bauhauptgewerbe wird bei den gleichen bauhauptgewerblichen Betrieben von rechtlichen Einheiten (Unternehmen) mit 20 und mehr tätigen Personen durchgeführt wie der Monatsbericht im Bauhaupt­gewerbe. Erhoben werden die Auftrags­bestände nach Bauarten zum Ende des jeweiligen Berichts­quartals.

Die Vierteljahres­erhebung im Ausbau­gewerbe und bei Bauträgern wird bei Betrieben des Ausbau­gewerbes und bei Bauträgern von rechtlichen Einheiten (Unternehmen) mit 20 und mehr tätigen Personen durchgeführt. Aufgrund der vorhandenen gesetzlichen Vorgabe (gemäß ProdGewStatG durften bis 2020 maximal 9000 Betriebe befragt werden) musste eine Anhebung der Abschneidegrenze auf Betriebe von rechtlichen Einheiten mit 23 und mehr tätigen Personen durchgeführt werden. Ab 2021 dürfen 14000 Betriebe erhoben werden, wodurch die Abschneidegrenze wieder auf 20 und mehr tätige Personen gesenkt werden konnte. Daher sind die Berichtsjahre 2018 bis 2020 eingeschränkt vergleichbar. Erhoben werden die Merkmale tätigen Personen, Entgelte, geleisteten Arbeits­stunden und Umsätze zum Ende des jeweiligen Berichtsquartals.

Für die kleineren Betriebe (1-19 Beschäftigte) stehen keine konjunkturellen Informationen zur Verfügung. Um diese wichtige Gruppe ebenfalls mit in die Betrachtung zu nehmen, werden die Daten des Monats­berichts im Bauhaupt­gewerbe bzw. der Vierteljahres­erhebung im Ausbaugewerbe, um Verwaltungsdaten für die Betriebe mit weniger als 20/23 Beschäftigte ergänzt. Die Verwaltungsdaten umfassen Umsatzdaten der Finanzverwaltung und Beschäftigtendaten der Bundesagentur für Arbeit. Das Ergebnisse dieser so genannten Mixmodelle (Konjunktur­statistik im Bauhaupt­gewerbe / Konjunktur­statistik im Ausbau­gewerbe) entsprechen praktisch einer Totalzählung und zielen darauf ab, die Darstellung der konjunkturellen Entwicklungen im Baugewerbe zu vervollständigen und damit die Aussagefähigkeit, Relevanz und Belastbarkeit der Ergebnisse zu verbessern.

Strukturdaten

Die Struktur­statistiken werden einmal im Jahr durchgeführt. Sie liefern wichtige Daten zur Struktur der Wirtschafts­bereiche sowie der regionalen und sektoralen Struktur­politik. Die Ergebnisse stellen eine unentbehrliche Grundlage für zahlreiche Entscheidungen der gesetzgebenden Körperschaften, der Bundes- und Landes­regierung, der Bau- und Handwerks­verbände, Kammern und anderer Institutionen auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik, insbesondere im Bereich der Bauwirtschaft dar.

Im Bauhaupt­gewerbe wird einmal jährlich (Berichtsmonat Juni) bei allen Betrieben des Bauhaupt­gewerbes die sogenannte Ergänzungs­erhebung durchgeführt. Erhoben werden die Tatbestände des Monats­berichts (Ausnahme Auftrags­eingang) mit zusätzlichen Merkmals­ausprägungen.

Die jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern (Berichts­vierteljahr April bis Juni) wird bei allen ausbaugewerblichen Betrieben von rechtlichen Einheiten (Unternehmen) mit 10 und mehr tätigen Personen durchgeführt. Erhoben werden die Merkmale der Vierteljahres­erhebung mit zusätzlichen Merkmals­ausprägungen.

Zur strukturellen Entwicklung in den verschiedenen Bereichen des Baugewerbes stellen die jährlichen Investitions­erhebungen sowie die Kostenstruktur­erhebung, jeweils ergänzt um die Erhebung bei kleineren Bauunternehmen, detaillierte Angaben über die Beschäftigung, die Investitions­tätigkeit sowie die Kosten- und Leistungs­größen des Baugewerbes zur Verfügung.