Erstmals ab dem Berichtsjahr 2018 werden bei den Unternehmensstrukturstatistiken Ergebnisse für Unternehmen entsprechend der EU-Unternehmensdefinition nachgewiesen, wie sie die EU-Einheitenverordnung vorgibt.
Die EU-Einheitenverordnung definiert das Unternehmen als "kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt". Somit kann ein Unternehmen auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen, also den kleinsten rechtlich selbstständigen Einheiten, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen Bücher führen.
Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 wurde in der amtlichen Statistik die Rechtliche Einheit mit dem Unternehmen gleichgesetzt und beide Begriffe wurden synonym verwendet. Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition werden diese Begriffe künftig klar voneinander unterschieden und das Unternehmen gemäß der EU-Definition die zentrale Darstellungseinheit der strukturellen Unternehmensstatistiken. Für eine Übergangszeit werden die Angaben zu Rechtlichen Einheiten weiterhin veröffentlicht. Darüber hinaus wird das Datenangebot zu Unternehmen entsprechend der EU-Definition ausgebaut.
Die Darstellung von Ergebnissen für Unternehmen in der Definition nach EU-Recht bringt Vorteile für die Analyse der Wirtschaft. So führt beispielweise bei einer Betrachtung auf Ebene der Rechtlichen Einheit die Ausgliederung der Beschäftigten aus einer Rechtlichen Einheit im Produzierenden Gewerbe in eine andere, eigenständige Rechtliche Einheit dazu, dass die Statistik für die ursprüngliche Rechtliche Einheit eine Produktion ohne Beschäftigte nachweist. Ergebnisse für Unternehmen nach EU-Definition sind besser geeignet, ökonomische Größen wie zum Beispiel Arbeitsproduktivität oder Vorleistungsquoten realistisch darzustellen. Auch Analysen zur Unternehmenskonzentration werden auf eine bessere Grundlage gestellt.