Ab dem Berichtsjahr 2021 wird die Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich mit der Jahreserhebung im Handel und Gastgewerbe zusammen durchgeführt. Grundlage der neuen Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich (SHD) ist die EU-Verordnung zur Europäischen Unternehmensstatistik - umgesetzt im Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz vom 22. Februar 2021 (BGBl. I Seite 266).
Damit werden nun erstmals alle Wirtschaftsbereiche im Dienstleistungssektor einheitlich erfasst und dargestellt. Die Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich bildet ab dem Berichtsjahr 2021 die folgenden Bereiche ab:
1: Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). | |
G - | Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen |
H - | Verkehr und Lagerei |
I - | Gastgewerbe |
J - | Information und Kommunikation |
K - | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen |
L - | Grundstücks- und Wohnungswesen |
M - | Erbringung von freiberuflichen wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen |
N - | Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen |
P - | Erziehung und Unterricht |
Q - | Gesundheits- und Sozialwesen |
R - | Kunst, Unterhaltung und Erholung |
S95 - | Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern |
S96 - | Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen |
Die Erhebung erfolgt wie bisher über IDEV beziehungsweise eSTATISTIK.core.
Die auskunftspflichtigen Einheiten werden ab Oktober 2022 angeschrieben. Eine Ausnahme bildet der Wirtschaftsabschnitt K (Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen). Hier werden zur Ergebniserstellung – wie bisher – weitgehend Verwaltungsdaten genutzt. Die Darstellung des Bundesergebnisses erfolgt entsprechend der EU-Unternehmensdefinition.
Ergebnisse für Unternehmen nach der EU-Definition sind in den Tabellen 48112 der Datenbank GENESIS-Online abrufbar.
Erstmals ab dem Berichtsjahr 2018 werden bei den Unternehmensstrukturstatistiken Ergebnisse für Unternehmen entsprechend der EU-Unternehmensdefinition nachgewiesen, wie sie die EU-Einheitenverordnung vorgibt.
Die EU-Einheitenverordnung definiert das Unternehmen als "kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt". Somit kann ein Unternehmen auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen, also den kleinsten rechtlich selbstständigen Einheiten, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen Bücher führen.
Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 wurde in der amtlichen Statistik die Rechtliche Einheit mit dem Unternehmen gleichgesetzt und beide Begriffe wurden synonym verwendet. Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition werden diese Begriffe künftig klar voneinander unterschieden und das Unternehmen gemäß der EU-Definition die zentrale Darstellungseinheit der strukturellen Unternehmensstatistiken. Für eine Übergangszeit werden die Angaben zu Rechtlichen Einheiten weiterhin veröffentlicht. Darüber hinaus wird das Datenangebot zu Unternehmen entsprechend der EU-Definition ausgebaut.
Die Darstellung von Ergebnissen für Unternehmen in der Definition nach EU-Recht bringt Vorteile für die Analyse der Wirtschaft. So führt beispielweise bei einer Betrachtung auf Ebene der Rechtlichen Einheit die Ausgliederung der Beschäftigten aus einer Rechtlichen Einheit im Produzierenden Gewerbe in eine andere, eigenständige Rechtliche Einheit dazu, dass die Statistik für die ursprüngliche Rechtliche Einheit eine Produktion ohne Beschäftigte nachweist. Ergebnisse für Unternehmen nach EU-Definition sind besser geeignet, ökonomische Größen wie zum Beispiel Arbeitsproduktivität oder Vorleistungsquoten realistisch darzustellen. Auch Analysen zur Unternehmenskonzentration werden auf eine bessere Grundlage gestellt.
Nähere Informationen zur Methodik:
Die neue Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich, WiSta 05/2022
Einführung des EU-Unternehmensbegriffs: Konzept und Umsetzung, WiSta 03/2020
Auswirkungen der Einführung des EU-Unternehmensbegriffs, WiSta 03/2020
Qualitätsbericht - Bereichsübergreifende Unternehmensstatistik