Der Grenzpreis (Durchschnittserlös) für Gas ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös je Kilowattstunde aus den Lieferungen von Gas an alle Letztverbraucher und wird ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Gas zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen.