Energie Grenzpreis für Strom

Der Grenzpreis (Durchschnittserlös) für Strom ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungs­unternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus Stromlieferungen an Sonder­vertrags­kunden.

Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenz­preis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letzt­verbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen.