Energie Investitionen (Energie- und Wasserversorgung)

Als Investitionen gelten die im Geschäftsjahr aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen. Dazu zählen auch solche sogenannten Leasing-Güter, die beim Leasingnehmer zu aktivieren sind (Finanzierungs-Leasing), sowie selbst­erstellte Anlagen. Bei im Bau befindlichen Anlagen bzw. Anzahlungen auf Anlagen sind nur die im Geschäfts­jahr erstellten Leistungen zu berücksichtigen.

Nicht einbezogen werden der Erwerb von Beteiligungen, Wertpapieren usw. (Finanzanlagen), der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen usw. und der Erwerb von ganzen Unternehmen oder Betrieben, Investitionen in Zweigniederlassungen oder fachlichen Unternehmens­teilen im Ausland sowie die bei den Investitionen entstandenen Finanzierungskosten.

Die Bruttozugänge sind ohne die als Vorsteuer abzugs­fähige Umsatzsteuer zu melden.