Letztverbraucher sind Endabnehmer. Zu ihnen gehören private Haushalte (einschließlich Handwerk und Kleingewerbe), gewerbliche Unternehmen und sonstige Abnehmer (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Behörden, kommunale Einrichtungen), mit denen die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen die abgegebenen Wassermengen oder die Energieversorgungsunternehmen die abgegebenen Strom-, Gas- und Fernwärmemengen unmittelbar ab- oder verrechnen.