Energie Letztverbraucher

Letztverbraucher sind Endabnehmer. Zu ihnen gehören private Haushalte (einschließlich Handwerk und Kleingewerbe), gewerbliche Unternehmen und sonstige Abnehmer (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Behörden, kommunale Einrichtungen), mit denen die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen die abgegebenen Wassermengen oder die Energieversorgungsunter­nehmen die abgegebenen Strom-, Gas- und Fern­wärmemengen unmittelbar ab- oder verrechnen.