Unterbringung von Personen, die sich nicht länger als ein Jahr ohne Unterbrechung an einem anderen Ort als ihrem gewöhnlichen Wohnsitz aufhalten. Der vorübergehende Ortswechsel kann durch Urlaub und Freizeitaktivitäten veranlasst sein, aber auch durch die Wahrnehmung privater und geschäftlicher Kontakte, den Besuch von Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit oder aus sonstigen Gründen.