Gastgewerbe, Tourismus Ferienzentren

Beherbergungsstätten, die allgemein zugänglich sind und dazu dienen, wahlweise unterschiedliche Wohn-und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie gleichzeitig Freizeit­einrichtungen in Verbindung mit Einkaufs­möglich­keiten und persönlichen Dienstleistungen zum vorübergehenden Aufenthalt anzubieten.

Als Mindestausstattung gilt das Vorhandensein von Hotelunterkunft und anderen Wohngelegenheiten auch mit Kochgelegenheit, einer Gaststätte, von Einkaufs­möglich­keiten zur Deckung des täglichen Bedarfs und des Freizeitbedarfs sowie von Einrichtungen für persönliche Dienstleistungen, zum Beispiel Massage­einrichtungen, Solarium, Sauna, Friseur, und zur aktiven Freizeit­gestaltung, wie beispielsweise Schwimmbad, Tennis-, Golf- oder Trimm-Dich-Anlagen.