Einheit, die aus einem Raum oder einer Gruppe von Räumen besteht, die eine unteilbare Mieteinheit in einer Beherbergungsstätte bilden. Bei den Gästezimmern kann es sich um Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmer handeln, je nachdem, ob sie zur dauerhaften Beherbergung von einer, zwei oder mehr Personen eingerichtet sind. Die Zahl der Gäste-zimmer wird einmal im Jahr zum Stichtag 31. Juli erhoben. Gezählt werden die an diesem Stichtag tatsächlich zur Beher-bergung von Gästen zur Verfügung stehenden Gästezimmer. Zimmer, die von Mitarbeitern des Betriebes genutzt werden, zählen nicht als Gästezimmer. Ein Appartement ist eine spezielle Art von Gästezimmer. Es besteht aus einem oder mehre-ren Räumen mit Küche, separatem Bad und/oder Toilette.