Beherbergungsstätten, die unter ärztlicher Leitung stehen und ausschließlich oder überwiegend Kurgästen zur Verfügung stehen. Als Kurgäste gelten Personen, die sich aufgrund einer ärztlichen Verordnung in der Klinik vorübergehend aufhalten. Das Ziel des Aufenthalts ist die Erhaltung oder Wiederherstellung ihrer Gesundheit oder der Berufs- oder Arbeitsfähigkeit sowie die Inanspruchnahme der allgemein angebotenen Kureinrichtungen außerhalb des Beherbergungsbetriebs. Zu den Vorsorge- und Rehabilitationskliniken zählen auch Kinderheilstätten, Sanatorien, Kur- und ähnliche Krankenhäuser (Fachabteilungen anderer Krankenhäuser).
Im Unterschied zur Krankenhausstatistik werden Vorsorge- und Rehabilitationskliniken in der Beherbergungsstatistik nur dann erfasst, wenn die dort untergebrachten Personen überwiegend in der Lage sind, während des vorübergehenden Aufenthaltes die Klinik zu verlassen und die Tourismusangebote der Gemeinde in Anspruch zu nehmen.