Handwerk Handwerks­unternehmen

Handwerks­unternehmen sind Rechtliche Einheiten, die in die Handwerks­rolle eingetragen sind oder in das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungs­freie Handwerke betrieben werden können.

Das Handwerk wird über bestimmte berufliche Tätigkeiten abgegrenzt. Es gibt Tätigkeiten, für deren berufliche Ausübung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Handwerks­ordnung regelt, welche Tätigkeiten dies sind und welche Voraussetzungen für deren Ausübung jeweils erfüllt sein müssen.

In der Handwerks­ordnung werden zulassungs­pflichtige, zulassungsfreie und handwerks­ähnliche Gewerbe unterschieden, für deren Ausübung als stehendes Gewerbe bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen. Die Ausübung zulassungs­pflichtiger Gewerbe ist nur den in der Handwerks­rolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personen­gesellschaften gestattet.

Wer demgegenüber den selbstständigen Betrieb eines zulassungs­freien Handwerks oder eines handwerks­ähnlichen Gewerbes beginnt, hat dies der Handwerks­kammer anzuzeigen, in deren Bezirk seine gewerbliche Nieder­lassung liegt.