Handwerksunternehmen sind Rechtliche Einheiten, die in die Handwerksrolle eingetragen sind oder in das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke betrieben werden können.
Das Handwerk wird über bestimmte berufliche Tätigkeiten abgegrenzt. Es gibt Tätigkeiten, für deren berufliche Ausübung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Handwerksordnung regelt, welche Tätigkeiten dies sind und welche Voraussetzungen für deren Ausübung jeweils erfüllt sein müssen.
In der Handwerksordnung werden zulassungspflichtige, zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe unterschieden, für deren Ausübung als stehendes Gewerbe bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen. Die Ausübung zulassungspflichtiger Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet.
Wer demgegenüber den selbstständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes beginnt, hat dies der Handwerkskammer anzuzeigen, in deren Bezirk seine gewerbliche Niederlassung liegt.