Handwerk Sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigte (Handwerkszählung)

Zu den sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeit­nehmer, die kranken-, renten-, pflege­versicherungs­pflichtig und/oder beitrags­pflichtig nach dem Recht der Arbeits­förderung sind oder für die von den Arbeitgebern Beitrags­anteile nach dem Recht der Arbeits­förderung zu entrichten sind.