Tätige Personen umfassen in der Handwerkszählung die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die geringfügig entlohnten Beschäftigten und die tätigen Inhaber. Die Anzahl der tätigen Inhaber wird geschätzt.
Unbezahlt mithelfende Familienangehörige können in die Handwerkszählung nicht einbezogen werden, weil hierzu keine Informationen im Unternehmensregister oder in anderen verfügbaren Datenquellen vorhanden sind.
Ferner ist zu beachten, dass alle im Handwerksunternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigten und geringfügig entlohnten Personen erfasst werden, also auch diejenigen, die nicht im handwerklichen Bereich tätig sind (zum Beispiel Verkaufs- und/oder Verwaltungspersonal).