Die Umsatzergebnisse werden aus Umsatzsteuer-Voranmeldungen der Unternehmen gewonnen. Die Daten über die Umsatzsteuer-Voranmeldung werden von den Finanzverwaltungen der Länder an die amtliche Statistik gemeldet. Bei der Interpretation sind einige Besonderheiten zu beachten.
Die Umsätze einiger Unternehmen sind nicht in den Daten der Finanzverwaltungen enthalten. So fehlen die Umsätze von Unternehmen mit Umsätzen bis zu 17 500 Euro - ab 2020 bis zu 22 000 Euro - im Vorjahr und voraussichtlich nicht über 50 000 Euro im Berichtsjahr sowie von jenen Unternehmen, die nahezu ausschließlich steuerfreie Umsätze erzielen oder bei denen keine Steuerzahllast entsteht. Letzteres gilt nur, sofern die Unternehmen nicht auf die Steuerbefreiung verzichten.